Auszug - Eingabe Nr. 91 der Frau Margarete Z.-S. Baumfällungen BE: Herr BzStR Schulte
Für die Petentin ist ihr Ehemann erschienen. Er ist der Meinung, dass gesunde Bäume gefällt werden.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass die Entscheidung zur Fällung eines Baumes nach fachlicher Prüfung durch das Grünflächenamt erfolgt. Grundlage sind regelmäßige Baumkontrollen sowie aktuelle Besichtigungen. Leider sieht man einem Baum nicht unmittelbar an, dass er krank bzw. geschädigt ist. Eine Schädigung beeinträchtigt aber sehr schnell die Standsicherheit des Baumes, was sehr schnell zur akuten Gefährdung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie von Passanten führen kann.
Es werden Fälllisten auch an Naturschutzverbände geschickt, damit sie sich die Bäume oder Stumpen ansehen können. Sämtliche Baumfällungsanträge müssen von mit abgezeichnet sein, so Herr BzStR Schulte. Sollten beim Bau eines Hauses oder eine Garagenzufahrt gesunde Bäume gefällt werden, muss definitiv ein neuer Baum gepflanzt werden. Auch einigen Ausschüssen der BVV werden Baumfällungen bekannt gegeben. Im Übrigen wurden in diesem Jahr mehr Bäume gepflanzt, als gefällt.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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