Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Institutionen im Bezirk, die eine Ferienzeit für Kinder und Jugendliche anbieten, in einen Dialog zu treten, der das Ziel hat, ein gemeinsames und abgestimmtes Angebot für die Ferienzeit zu organisieren. Dabei ist im Vorfeld zu prüfen, welche Fördermittel für welche Freizeiten – wie z. B. im Rahmen der internationalen Jugendbegegnung – beantragt und wie die Ferienprogramme zur Erlangung der Fördermittel konzeptionell aufgebaut werden müssen.
Es ist auch zu überlegen, ob man mit Einbindung der Grund- und Oberschulen im Bezirk Ferienfreizeiten organisieren kann, in denen Defizite im schulischen Können und Wissen nachgeholt werden können. Hierbei sind die Bedarfe von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Auch hier ist zu prüfen, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Die Freizeiten sollten möglichst nicht nur in den Sommerferien, sondern auch in den anderen Ferien angeboten werden und vorzugsweise Jugendlichen aus Haushalten mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis der Gespräche ist dem Jugendhilfe- und Schulausschuss vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Institutionen im Bezirk, die eine Ferienzeit für Kinder und Jugendliche anbieten, in einen Dialog zu treten, der das Ziel hat, ein gemeinsames und abgestimmtes Angebot für die Ferienzeit zu organisieren. Dabei ist im Vorfeld zu prüfen, welche Fördermittel für welche Freizeiten – wie z. B. im Rahmen der internationalen Jugendbegegnung – beantragt und wie die Ferienprogramme zur Erlangung der Fördermittel konzeptionell aufgebaut werden müssen.
Es ist auch zu überlegen, ob man mit Einbindung der Grundschulen im Bezirk Ferienfreizeiten organisieren kann, in denen Defizite im schulischen Können und Wissen nachgeholt werden. Auch hier ist zu prüfen, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Die Freizeiten sollten möglichst nicht nur in den Sommer- sondern auch in den Winterferien angeboten werden und vorzugsweise Jugendlichen aus Haushalten mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen. Das Ergebnis der Gespräche ist dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.