Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,
- die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch die geplante Umwandlungsverbotsverordnung schnell zum Einsatz gelangt,
- den Ankauf von besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,
- die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,
- das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,
- gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,
- die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin - und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch eine Umwandlungsverbotsverordnung (Miet- in Eigentumswohnungen) für Berlin erlassen wird,
- den Ankauf von 600 - 800 besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,
- die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,
- das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,
- gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.