BA-Beschlussprotokoll vom 10. April 2018

66. Sitzung

Beschluss Nr. 107

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt, etwaige Hochhausplanungen im Bezirk bis zur Vorlage eines Hochhausentwicklungsplans des Landes mit folgenden Verfahrensschritten zu bearbeiten:

a) Die Vorhabenträger werden aufgefordert, durch geeignete Gutachten eine gesamtstädtische Betrachtung zu erarbeiten, die den Standort des geplanten Hochhauses im Gesamtgefüge der Stadt unter Berücksichtigung auch der Notwendigkeit der Schaffung bzw. Sicherung preisgünstigen Wohnraums in den Quartieren des Bezirks bewertet und damit begründet. Über die Auswahl der Gutachter ist Einvernehmen mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks herzustellen.

b) Diese Gutachten und die sich daraus ergebenden konkreten Vorschläge für den Standort werden im Baukollegium vorgestellt Dabei sollen auch die vom Vorhabenträger geplanten städtebaulichen Qualitätskriterien vorgestellt werden.

c) Die Genehmigung bedarf in der Regel eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der durch den Vorhabenträger zu finanzieren ist.

d) Zur baukulturellen Qualitätssicherung bedarf es eines städtebaulichen und architektonischen Wettbewerbsverfahrens, das durch den Vorhabenträger zu organisieren und finanzieren ist. Über den Ausschreibungstext ist mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks Einvernehmen herzustellen. Der Bezirk ist in der Jury des Wettbewerbs vertreten