Der Fachbereich Verkehr vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der BVG, der S-Bahn und der Deutschen Bahn. Er setzt sich ein für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Wir sind zuständig für…
Anordnungen von dauerhaften Maßnahmen
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- Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen,
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Tempo 30-Zonen, Fußgängerzonen),
- Radverkehrsanlagen, weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs,
- Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen,
- Taxistände,
- Schwerbehindertenparkplätze.
Prüfen und Genehmigen von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung
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- Nacht-, Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- Ferienreiseverbot,
- Verbot der Benutzung gesperrter Straßen,
- Helm- und Gurttragepflicht,
- Schwerbehindertenparkausweise.
Prüfen und Genehmigen von vorübergehenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen
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- Anordnung von Haltverboten für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten
Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich intensiv ein für den Abbau des „Schilderwaldes“. Sie ist jederzeit für Anregungen und Hinweise, die schriftlich begründet sind, dankbar und hofft auf Ihr aktives Mitwirken.
Um einen reibungslosen Geschäftsablauf gewährleisten zu können, gibt es keine festen Sprechzeiten. Um unnötige Wege zu ersparen, sollten Ihre Anträge nach Möglichkeit schriftlich eingereicht werden. Termine können individuell nach Ihren Wünschen telefonisch vereinbart werden.




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