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Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Hinweise für Straßenmusik mit Musikinstrumenten einschließlich Drehorgel



Damit Straßenmusik für alle ein angenehmes Hör-Erlebnis sein kann, müssen sich Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker in Charlottenburg-Wilmersdorf an die folgenden Hinweise halten.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle telefonisch unter 030-9029-29000 zur Verfügung.


  • Eine voll geschäftsfähige Person hat am Veranstaltungsort dafür zu sorgen, dass auftretende vermeidbare Ruhestörungen unverzüglich unterbunden werden.

  • Es dürfen keine Tonverstärkeranlagen eingesetzt und keine zusätzlichen Tonwiedergabegeräte verwendet werden.

  • in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern und ähnlichen schutzwürdigen Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeheimen sowie vor Schulen während der Unterrichtszeit und vor Gedenkstätten darf nicht musiziert werden.

  • Die verwendeten Musikinstrumente sind so auszurichten, dass nächstgelegene Anwohner nicht unmittelbar beschallt werden.

  • Auch darf unmittelbar vor bzw. unter Wohnraumfenstern nicht musiziert werden.

  • Es darf nur an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Tageszeit) musiziert werden. In Wohngebieten dürfen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr keine Musikdarbietungen erfolgen, sofern dies für unbeteiligte Personen störend ist.

  • Der maximale Spielvortrag an einem Standort darf eine Stunde, in Fußgängerzonen 15 Minuten nicht überschreiten; danach ist ein Standortwechsel vorzunehmen und zwar so weit, dass der bisherige Hörbereich nicht mehr berührt wird. Spätestens nach einer dreißigminütigen Spieldauer ist die Darbietung durch eine zehnminütige Pause zu unterbrechen.

  • Besonders lärmintensive Instrumente, wie zum Beispiel Trompeten, Trommeln, Posaunen und Drehorgeln dürfen je Standort nur maximal bis zweimal 15 Minuten mit einer mindestens 10 minütigen Pause gespielt werden.

  • Das Auftreten mehrerer einzelner Straßenmusikanten beziehungsweise mehrerer Musikgruppen, Drehorgelspielern oder von Drehorgelspielern in Verbindung mit Straßenmusikanten, Musikgruppen oder in Verbindung mit anderen lärmintensiven Akteuren an einem Standort ist nicht zulässig. Zu einem bereits bespielten Standort ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten. Dies gilt auch für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen.

  • Beschwerden, die von einschreitender Polizei oder anderen zuständigen Behördenbediensteten als berechtigt anerkannt werden, ist sofort abzuhelfen. Gegebenenfalls ist die Musikdarbietungen abzubrechen.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Ordnungsamt
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin

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Tel (030) 90 29-29 000
Fax (030) 90 29-29 039

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