Das Straßenreinigungsgesetz (StrRG) verpflichtet jeden, vermeidbare Verschmutzungen des öffentlichen Straßenlandes zu unterlassen.
Dazu gehört u.a. die Pflicht,
- als Hundeführer oder -halter denHundekot zu entfernen
- Werbematerial auf Straßen nur mit Erlaubnis zu verteilen
- als Anlieger einer öffentlichen Straße im Winter der Räum- und Streupflicht nachzukommen
Für die meisten Anwohner/innen und Besucher/innen ist die Sauberhaltung unserer Stadt eine Selbstverständlichkeit - jedoch kommt es leider immer wieder zu Verstößen.
Wir sind dafür zuständig, Hinweisen über Verstößen nachzugehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden oder Ersatzvornahmen zu tätigen.







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