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Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Gewerbeauskünfte

Wer? Was?

Nach § 14 Absatz 8 der Gewerbeordnung dürfen aus der Gewerbeanzeige folgende Daten eines Gewerbetreibenden übermittelt werden, wenn der Auskunftsbegehrende eine berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht:

  • Name
  • betriebliche Anschrift
  • angezeigte Tätigkeit

Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.


Die gebührenfreie "eAuskunft"

Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei die Grunddaten zu allen angemeldeten Berliner Unternehmen selbst zu recherchieren.

Mit dieser "eAuskunft", die Berlin als erste deutsche Großstadt anbietet, erhalten Sie die gewünschte Auskunft sofort und kostenfrei.


... zur eAuskunft


Die gebührenpflichtige "manuelle" Auskunft

Sofern Sie von der "eAuskunft" keinen Gebrauch machen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich weiterhin gerne für Ihre schriftlich oder per E-Mail gestellten Auskunftsersuchen zur Verfügung.

Dazu muss sich der Betriebssitz des angefragten Unternehmens in Charlottenburg-Wilmersdorf befinden. Dann erteilt Ihnen das Ordnungsamt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die gesetzlich zulässigen Daten des Unternehmens. Für den Fall, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmens in einem anderen Verwaltungsbezirk befindet, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt.

Eine manuelle Auskunft aus dem Gewerberegister ist dann gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Einzelauskunft (bei einer GbR je Person) zur Zeit 10,00 Euro.

Neben der herkömmlichen Möglichkeit auf dem Schriftwege unter Beifügung eines Verrechnungsschecks bzw. per Nachnahme eine Auskunft aus dem Gewerberegister zu erhalten, können Sie Ihr Auskunftsersuchen auch per E-Mail übermitteln.

Bei einer E-Mail Anfrage wird die erteilte Auskunft nur per Nachnahme versandt, die weitere Kosten verursacht, die vom Auskunftsbegehrenden zu tragen sind.

Bitte beachten Sie, dass ein Einzug per Lastschriftverfahren leider nicht möglich ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auskunftserteilung gegen Rechnung bei der Vielzahl von Auskunftsersuchen nicht möglich ist. Im Jahr 2007 hat das Wirtschafts- und Ordnungsamt rund 15.000 Auskünfte erteilt.

Suchkriterien bzw. Ordnungsmerkmale der Gewerbetreibenden sind Namen von natürlichen Personen, Namen von im Handelsregister eingetragenen Firmen und betriebliche Anschriften. Keine Ordnungsmerkmale sind sogenannte Fantasiebezeichnungen von Unternehmen (z.B. Pizzeria Milano, Wäscherei Saubermann usw.)

Bitte nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular:

Gebührenpflichtiges Gewerbeauskunfts-Ersuchen

Angaben zum/ zur gesuchten Gewerbetreibenden
Grund Ihres Auskunftsersuchens
Angaben zu Ihrer Person - die Felder "Geschäftszeichen" und "Telefonnummer" sind freiwillige Angaben

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Ordnungsamt
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin

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Tel (030) 90 29-29 000
Fax (030) 90 29-29 039

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U 7, U3

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101, 104, 115



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Di 9.00 - 13.00 Uhr
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Ihre gemeldeten Daten werden durch das Bezirksamt eine Behandlung auf der Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfahren.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Erklärung zum Datenschutz unter www.Berlin.de