Formulare für Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen stellen wir hier bereit. Die hier hinterlegten pdf-Formulare können Sie ganz bequem zu Hause am PC ausfüllen und ausdrucken. mehr »

Alle Gewerbeanzeigen müssen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung
"gleichzeitig" mit dem Beginn der Gewerbetätigkeit getätigt werden!
Eine verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (s. Punkt "Rechtliches").
Folgende Gewerbeanzeigen gibt es:
Die Bearbeitung von Gewerbeanzeigen ist gebührenpflichtig.
Derzeit fallen Gebühren in folgender Höhe an:
| Art der Gewerbeanzeige | Gebühren | |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person | 26,- € (bei Personengesellschaften je Person) |
|
| Gewerbeanmeldung einer juristischen Person mit einem gesetzlichen Vertreter .... für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter |
31,- € zzgl. 13,- € |
|
| Gewerbeummeldung | 20,- € |
|
| Gewerbeabmeldung | gebührenfrei |

Sie haben die Möglichkeit, eine Gewerbeanzeige im Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf persönlich zu tätigen oder uns auf dem Postwege zuzusenden.
Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier:

Sie wollen sich in Berlin niederlassen und hier Ihre Dienstleistungen anbieten, ein Gewerbe an- oder ummelden oder andere Verwaltungsdienstleistungen online
in Anspruck nehmen? mehr![]()

Grundlage für die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige ist die Gewerbeordnung.
Rechtsgrundlage für die Anzeigepflicht:
Diese ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung (GewO)
.
Ordnungswidrigkeit:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 GewO
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig gemäß § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO
und muss gemäß § 146 Abs. 3 GewO mit der Festsetzung eines Bußgeldes rechnen.
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U 7, U3
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz :
101, 104, 115

Mansfelder Straße 16 / Brienner Straße
