Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 28.12.2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) in Kraft getreten.Es galt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren.
Zielgruppe: In- und ausländische Dienstleistungserbringer/innen innerhalb der EU unter besonderer Berücksichtigung der Klein- und mittelständischen Unternehmen.
Allgemeine Zielsetzung der Richtlinie sind:
- Förderung engerer Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas
- Sicherung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
- Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen und Niederlassungsfreiheit
- Beseitigung von Beschränkungen für die Entwicklung von Dienstleistungstätigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten
- Belebung des Wirtschaftswachstums sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU durch wettbewerbsfähigeren Dienstleistungsmarkt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist ein Online-Portal bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, das insbesondere Bürgern und Bürgerinnen aus dem EU-Ausland die Möglichkeit bietet, bequem von zu Hause aus ein Gewerbe in Berlin anzumelden, Anträge zu stellen oder Informationen rund um das Thema "Gewerbe" einzuholen.
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Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Im Bundesgesetzblatt I. vom 17.03.2010 wurde die "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)" veröffentlicht, die am 12.05.2010 in Kraft tritt.
Mit der DL-InfoV werden Dienstleistungserbringer/innen, soweit diese nach § 1 DL-InfoV unter den Anwendungsbereich fallen, besondere Informationspflichten auferlegt.
Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen (§ 2) sowie Informationen, die auf Anfrage geboten werden müssen (§ 3). Des Weiteren sind bestimmte Preisangaben erforderlich (§ 4).
Dienstleistungserbringern/innen ist dringend zu empfehlen, die Vorgaben der DL-InfoV zu beachten, andernfalls können Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Wortlaut der Verordnung ist hier nachzulesen.
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