Zu den einzelnen Aufgaben im Veterinärbereich gehören:
- Maßnahmen im Rahmen der allg. Tierseuchenbekämpfung und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch spezieller Seuchen
- Tierseuchenrechtliche Maßnahmen bei tierischen Rohstoffen und Erzeugnissen
- Ständige Überwachung von Tierbeständen mit Untersuchung und Ausstellung von Attesten für Hunde, Katzen und andere Haustiere im internationalen Reise- und Handelsverkehr
- Überwachung von Psittacidenzucht und –handel
- Maßnahmen bei meldepflichtigen Tierkrankheiten
- Genehmigungsverfahren und Überprüfung gewerblicher Tierhaltung
- Genehmigung und Überwachung von Tierveranstaltungen
- Tierschutzbeschwerden und Anzeigen sowie Beratung in Tierschutzfragen
- Genehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere
- Maßnahmen bei Gefährdungen und Schädigungen durch Tiere (z.B. Hundebisse), die bis zur Sicherstellung von Tieren führt
- Einleitung von Strafverfahren im Veterinärbereich sowie Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Tierschutz – Tierseuchen:
- Beratung von Tierbesitzern über allgemeine Haltungsbedingungen von Haustieren
- Beratung zu Haltung von exotischen Tieren
- Beratungen zum Umgang mit Wildtieren, z. B. Vögeln, Füchsen, Wildschweinen
- Beratungen zu Tollwutschutzimpfungen von Hunden und Katzen im Reiseverkehr und für Ausstellungen
- ggf. Ausstellung von Attesten auch vor Ort beim Tierbesitzer
- Ausstellen von Bescheinigungen für andere auf Antrag über die Unbedenklichkeit eines Tieres
- Beratungen zu den Bedingungen über Haltung und Zucht von Psittaciden und der damit verbundenen Prüfung und Genehmigung
Allgemeine Gefahrenabwehr:
- Auskünfte zu Bedingungen zum Halten von Hunden, die unter das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“ fallen und genehmigungspflichtig sind
- ggf. Durchführung eines Wesenstests für Hunde, die unter das Hundegesetz fallen
- ggf. Durchführung einer Sachkundeprüfung von Hundehaltern
In der Tiersprechstunde werden Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen haben, dem amtlichen Tierarzt vorgestellt.
Der amtliche Tierarzt beurteilt dann anhand des Verhaltens des Hundes, auch bei einem Spaziergang, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit anderen Fußgängern, Radfahrern, Kindern und auch anderen Tieren gegenüber verhält und ordnet dann die entsprechenden Maßnahmen an. Die Maßnahme kann die Anordnung eines Maulkorb- oder Leinenzwang oder Maulkorb- und Leinenzwang sein. Dieser kann sich auf das ganze Stadtgebiet oder auf ein begrenztes Gebiet beziehen.
Bei schweren Bissvorfällen oder aber Vorfällen, in die Hunde, die ohnehin immer Maulkorb und Leine hätten tragen müssen, verwickelt sind, kann die Haltung des Hundes untersagt werden.
Weiterhin werden in der Tiersprechstunde auch Atteste und Bescheinigungen für Tierhalter, die Auslandsreisen außerhalb der EU antreten oder in solche Länder reisen, die gesonderte Anforderungen über Blutuntersuchungen nach einer Tollwutimpfung fordern, ausgestellt.