Informationen über die Grünpflege

10 Fragen - 10 Antworten

Der Berliner Citybezirk Charlottenburg-Wilmersdorf stellt seinen 315.000 Einwohnern 3,75 Millionen m² Grünflächen zur Verfügung. Diese Flächen stellen den notwendigen Freiraum als Ausgleich für die hochverdichteten innerstädtischen Quartiere dar. Zu den Anlagen des Bezirks gehören u.a. zahlreiche Gartendenkmäler, wie z.B. die Volksparke Jungfernheide und Wilmersdorf, der Savignyplatz, der Lietzenseepark, Ernst-Reuter-Platz und Rüdesheimer Platz. Dort und z.B. in ca. 100 Pflanzschalen allein auf dem Kurfürstendamm eröffnet das Grünflächenamt jährlich die Saison mit 200.000 Frühjahrspflanzen, die unsere Auszubildenden in unseren Gewächshäusern ziehen. Jeweils Mitte Mai werden 125.000 Sommerpflanzen in die Erde gebracht. Außer für die Pflege von Parkanlagen ist der Bezirk für die Unterhaltung von 130 Spiel- und Bolzplätzen, 45.000 Straßenbäumen und gut 600.000m² Straßenbegleitgrün zuständig. Doch immer mehr Menschen bemängeln den Zustand von Anlagen und Plätzen. Immer öfter werden die Mitarbeiter des Grünflächenamtes zum Pflegezustand befragt oder auch dafür kritisiert. Diese Information soll Antworten auf die 10 häufigsten Fragen geben und die Kommunikation zwischen den Nutzern und dem Grünflächenamt verbessern.

Warum wirken viele Anlagen ungepflegt?
  • Die Pflegeleistungen mussten durch senatsseitige Kürzungen der Personal- und Sachmittel massiv eingeschränkt werden.
  • Für ca. 38.000 m² (das entspricht einer Fläche von 3 ½ Fußballfeldern) steht eine Arbeitskraft zur Verfügung.
  • Gleichzeitig haben sich die Nutzungsdichte und die Nutzungsintensität in den Grünanlagen erhöht.
  • Allein für die Müllbeseitigung aus Grünanlagen wendet das Grünflächenamt gut ein Drittel seiner vorhandenen Arbeitszeit auf.
  • Grünpflegeleistungen wie Rasenmähen, Unkraut entfernen u.ä. finden dadurch nur noch in längeren Zeitabständen statt.
  • Zusätzliche Belastungen, wie die Sturmereignisse in den vergangenen Jahren haben zu weiteren Belastungen für das Grünflächenamt geführt.
Warum werden nicht Arbeitslose oder ALG II-Empfänger für Grünpflegearbeiten eingesetzt?
  • In den letzten Jahren wurde der Einsatz von ALG II-Empfängern und Langzeitarbeitslosen regelmäßig praktiziert.
  • Allerdings dürfen die vergebenen Tätigkeiten nicht den 1. Arbeitsmarkt beeinflussen,
  • so dass deutlich weniger Kräfte zum Einsatz kommen, als in den Jahren zuvor.
Ist Vandalismus in den Anlagen ein Problem?
  • Leider ja.
  • Vermüllte Grünanlagen sowie zerstörtes Parkmobiliar hinterlassen den Eindruck der Verwahrlosung.
  • Dazu kommen die alltäglichen „Egoismen“:
  • Hunde hinterlassen ihren Kot, graben Löcher,
  • Dosen bleiben liegen,
  • das Füttern von Tauben und anderen Kleintieren führt zu Rattenbefall und
  • jährlich werden einige tausend Pflanzen entwendet.
Wie viel Geld hat der Bezirk für die Grünpflege zur Verfügung?
  • 1990 waren es in Charlottenburg und Wilmersdorf umgerechnet 3,3 Millionen Euro.
  • 2007 hatte der Bezirk pro Jahr etwa 1,26 Millionen Euro für die Pflege der Plätze und Parks, Spielplätze und Sportanlagen zur Verfügung.
  • Für 2010 reduzierte sich diese Summe auf 1,175 Millionen Euro.
Was ist in den Grünanlagen erlaubt, was ist verboten?
  • Sämtliche vorhandenen Grünanlagen und Spielplätze stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzer:innen zur Verfügung.
  • Die Anlagen können für Erholung, Sport, Freizeitgestaltung wie Picknick (ohne offenes Feuer), spazieren gehen und
  • vieles andere mehr von jedermann genutzt werden.
  • Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagen-Schild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes.
  • Das bedeutet u.a., dass das Radfahren nur auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen ist (konkret nur in der Jungfernheide und im Volkspark Wilmersdorf).
  • Hunde müssen angeleint werden.
  • Auf Spielplätzen sind Hunde verboten.
  • Anpflanzungen und Ausstattungen dürfen nicht beschädigt oder beschmutzt werden,
  • Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden.
  • Verstöße gegen die Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis 5.000 Euro geahndet werden.
  • Der Betroffene kann auch vor Ort bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit verwarnt werden und
  • mit einem Verwarngeld belegt werden.
Wo darf ich grillen?
  • auf der Grünfläche am Rudolf-Mosse-Platz
  • auf dem Grillplatz im Preußenpark
Wo ist ein Hundeauslaufgebiet?
  • Volkspark Jungfernheide
  • Volkspark Wilmersdorf
  • Westhafenkanal (Tegeler Weg)
  • Grunewaldsee
  • Reichsstraße
Darf ich die Baumscheibe vor meiner Haus-/ Ladentür bepflanzen? Welche unterschiedlichen Spielplatzangebote hält der Bezirk bereit?
  • Von den 130 bezirklichen Spielplätzen sind 123 im aktuellen Spielplatzführer des Bezirksamtes näher vorgestellt.
  • Diese Broschüre ist in den Einrichtungen des Bezirksamtes kostenlos erhältlich.
Kann ich mich für die Grünanlagen im Bezirk engagieren?
  • Ja! Immer mehr Initiativen von Anwohnern und Geschäftsleuten übernehmen Patenschaften für Anlagen und Plätze,
  • z.B. im Lietzenseepark, am Brixplatz und am Leon-Jessel-Platz.
  • Dort können Sie mitmachen oder auch eine eigene Initiative gründen.
  • Sie können dabei helfen, Anlagen zu pflegen und im Herbst im Kampf gegen die Miniermotte Laub zu sammeln.
  • Sie können Baumpate (am besten für einen Jungbaum) werden oder
  • eine Patenschaft für einen Spielplatz übernehmen.
  • Oder helfen Sie einfach, indem Sie durch Ihr eigenes Verhalten anderen zum Vorbild Grünanlagen sauber halten.