Anmeldung einer Wohnung
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Leistungsbeschreibung
- Sie sind innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen
oder
- Sie sind aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen
oder
- Sie sind aus dem Ausland nach Berlin gezogen.
Innerhalb von
14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich nun bei der Meldebehörde anmelden.
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten
oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt übersteigt sechs Monate nicht.
Diese Anmeldung können Sie bei einem der über 40 Berliner Bürgerämter erledigen; Sie erhalten eine Meldebestätigung.
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Hinweise.
- Hinweis für Studierende, die sich erstmalig in Berlin anmelden: wenn Sie als Studierender einer staatlichen und staatlich anerkannten Hochschule in Berlin hier Ihre Hauptwohnung anmelden, können Sie ggf. ein Begrüßungsgeld erhalten. (Das Formular als Download siehe unten.)
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie die Dokumente aller umziehenden Personen mit.
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Beiblatt zur Anmeldung (bei mehreren Wohnungen)
Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden. Bitte lesen Sie sich in diesem Falle die Hinweise auf dem Formular durch.
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Anmeldeformular
Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Formulares
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Personenstandsurkunde
Nur für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es zweckdienlich, wenn Sie eine Personenstandsurkunde zur Anmeldung mitbringen und vorlegen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Formulare
Gebühren
gebührenfrei; das gilt auch für die Meldebestätigung.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsführer anzeigen.
© Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin