Drucksache - 0897/4  

 
 
Betreff: Umgang mit der Zweckentfremdungsverbotverordnung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Schmitt-Schmelz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.04.2014 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
GA - Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das Problem der Zweckentfremdung in Berlin?
     
  2. Hält das Bezirksamt die Zweckentfremdungsverbotverordnung für eine sinnvolle Maßnahme?
     
  3. Wie sieht das Konzept des Bezirksamtes zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotverordnung aus?
     
  4. Hat das Bezirksamt bereits begonnen, das jetzt schon vorhandene Personal hinsichtlich der Verordnung zu schulen? Wenn nein, warum nicht und wird dies noch geschehen?

 

 

Zur Beantwortung Frau BzStR'in König:

 

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, Frau Schmitt-Schmelz, bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, möchte ich vielleicht zwei kleine Vorbemerkungen machen:

 

Zum Einen, ich begrüße es sehr, dass wir eine Zweckentfremdungsverbotverordnung haben. Aber eine Zweckentfremdungsverbotverordnung einfach zu beschließen und sie mit einem Rahmen auszustatten, der sie genauso eindeutig unmöglich in der Umsetzung macht, ist aus meiner Sicht eine unvertretbare Form, mit Bürgerinnen und Bürgern umzugehen, weil man in ihnen Hoffnung erweckt, etwas zu realisieren, was man in dieser Form nicht realisieren kann. Und damit ich jetzt an dieser Stelle nicht missverstanden werde, es nicht nur meine Meinung, damit es da auch nicht den parteipolitischen Touch kriegt, sondern die Stadträtinnen und Stadträte aller Couleur sind sich an dieser Stelle absolut einig darüber, wie man mit dieser Thematik umgehen muss und wir haben mehrfach und sehr detailliert die Senatsverwaltung aufgefordert, an dieser Stelle eindeutig Stellung dazu zu nehmen, wie wir das machen sollen. Denn Eins ist klar, es ist schön, wenn wir uns einig darüber sind, dass wir etwas gemeinsam umsetzen wollen, aber dann müssen wir dazu auch die Mittel und Wege bekommen. Alles andere ist schlicht und ergreifend Augenwischerei.

 

Zu 1 und 2.

So wie ich es schon geschildert habe, grundsätzlich begrüßen sämtliche Berliner Bezirke dieses Zweckentfremdungsverbot.

 

Gemäß dem damaligen von Sen StadtUm beauftragten empirischen Gutachten der Untersuchung der Wohnungsmarktsituation und insbesondere zum Aspekt der Ferienwohnungen seitens des GEWOS-Instituts aus April 2012 kann von einer Anzahl von ca. 12.000 Wohnungen für Berlin ausgegangen werden, die als Ferienwohnungen genutzt werden. Allein der Bezirk Mitte geht für seinen Bezirk von ca. 4.500 Ferienwohnungen aus. Für unseren Bezirk gibt es dazu bedauerlicherweise keine Zahlen.

Bis zum heutigen Tag liegen dem Bezirksamt insgesamt 53 Vorgänge vor, davon sind drei Anträge, der Rest sind Hinweise aus der Bevölkerung.

 

Außer den Ferienwohnungen, die gemäß der gesetzlichen Grundlage ab dem 01.05.2014 angezeigt werden müssen und angezeigt heißt in dem Falle, in der Regel verbunden mit dem Antrag auf Genehmigung, haben die anderweitig gewerblich genutzten Wohnungen solange Bestandschutz, solange sich nicht ihre Nutzungsart ändert.

Daher kann das Instrument des Zweckentfremdungsverbotgesetzes und der Zweckentfremdungsverbotverordnung ein geeignetes Mittel sein, diese Wohnungen (überwiegend wohl Ferienwohnungen aufgrund des Bestandschutzes) ggf. wieder dauerhaft dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Allerdings wird die tatsächliche Praxis die Tauglichkeit des Gesetzes zeigen, da davon ausgegangen werden kann, dass eine Vielzahl von Widersprüchen und Klagen folgen werden und uns ist bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzleien, die schon damals das Zweckentfremdungsverbotgesetz zu Fall gebracht haben, bereits jetzt in den Startlöchern stehen und alle Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass es auch diesmal wieder gekippt werden wird.

 

Zu 3.

Wie bereits mehrfach den Medien zu entnehmen war, plädieren die Bezirke für eine zentrale Lösung, allerdings verbunden mit der Forderung hierfür mehr als die befristeten 17 Stellen zur Verfügung gestellt zu bekommen, um halbwegs adäquat die bevorstehende Aufgabe bewältigen zu können. Um Ihnen mal einen Vergleich zu machen, wir haben mal bei den Kolleginnen und Kollegen abgefragt, wie viel Stellen es denn gegeben hat, als es die alte Zweckentfremdungsverbotverordnung gab. Ich will nur sagen, gut das Zehnfache haben wir gefordert und ein Zehntel haben wir bekommen. Also, nur, damit man mal so eine Größenordnung hat, wie realistisch es einfach auch ist, einzuschätzen ist, es damit umsetzen zu können.

 

Bislang gibt es trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage keine Aussage seitens Sen StadtUm zum geforderten Personalmehrbedarf, kein einheitliches Anforderungsprofil, keine Auskunft zur Sachmittelausstattung, die z. B. die Vertretung vor Gericht vorsieht. Sie haben sehr richtig bemerkt, es soll ja eigentlich zum 1.5.2014 losgehen, das ist eine klasse Idee, dafür muss ich aber Stellen schaffen, wir wissen es sind zeitlich befristete Beschäftigungspositionen. So, wie das Verfahren im Land Berlin ist, heißt es, ich muss erst einmal eine Aufgabenbeschreibung machen. Die muss durch die Personalvertretungsgremien durchgehen und wenn sie diese Hürde genommen hat, dann kann ich eine Stelle ausschreiben und dann muss das ganze Verfahren natürlich auch noch mal durch die Personalvertretungsgremien durchgehen.

 

Sie können sich vorstellen, was wir das ungefähr für einen zeitlichen Vorlauf haben und ich  denke, Sie haben alle eine Vorstellung davon, wie irrsinnig sinnvoll es ist, wenn jeder Bezirk so seine eigene BAK macht. Deswegen haben wir mehrfach bei der Senatsverwaltung angefragt und darum gebeten, dass es doch eine Mustervorlage gibt, damit wir das für alle Bezirke einheitlich machen, denn wir haben ja auch einheitliche Vorgabe davon, darauf warten wir bis heute, und zwar nicht nur mit den Hinweis, wir sind am Arbeiten, sondern null Reaktion.

 

Aus den genannten Gründen kann das Bezirksamt derzeit kein Konzept vorlegen, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll, sondern wir stehen vor der Problematik, zunächst einmal nur alle Eingänge mit Eingangsstempel zu versehen und zu registrieren und müssen das Risiko eingehen, dass nach Ablauf der Frist quasi Genehmigungsfiktion eintritt. Wobei ich immer noch mal ausdrücklich sagen will, wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz nicht Bestand haben wird und das ist auch die Einschätzung der anderen Kolleginnen und Kollegen.

 

Zu 4.

Personal für die Bewältigung dieser neuen Aufgabe ist nicht vorhanden. Die Idee, die das Abgeordnetenhaus und auch die Senatsverwaltung dazu hatten war ja, das hat es ja schon mal gegeben, da gibt es ja noch Personal in den Bezirken, die wissen ja, wie man es macht. Das wäre schön.
Wir haben keinen einzigen mehr von den 23 Leuten, die wir mal hier im Bezirk hatten. Es gibt niemanden, der sich mit dieser Thematik auskennt, der weiß, wie man das Händeln muss, die sind alle entweder seit Jahren in völlig anderen Bereichen untergebracht und gar nicht interessiert, auch ansatzweise zu solchen Themen zurückkommen oder längst im Ruhestand.

 

Also, wir können über keinerlei Erfahrungswissen zurückgreifen. Wir haben deshalb dem Senat gesagt, dass wir zusätzlich zu den 17 Stellen, die sie uns bewilligt haben, noch mal aus dem noch immer vorhandenen Überhang vielleicht noch mal 17 dazu bewilligen könnten, dann man hätte man ne Chance, mit einer Regionalisierung so was einigermaßen sinnvoll in Griff zu kriegen. Wie gesagt, bisher sind die Reaktionen gleich null.

 

Auf mehrfache Nachfrage der Bezirke wird seitens Sen StadtUm bereits schrittweise an einem Programm zur Erfassung der Vorgänge gearbeitet. Also, sind ja schon drei Wochen bevor es losgehen soll, sehr zügig.

Nach Besetzung der von Sen StadtUm ausgeschriebenen zwei Stellen wird es hierzu Gesprächsrunden geben. Eine Schulung kann jedoch seitens Sen StadtUm derzeit nicht angeboten werden.

 

Ich weiß ja nicht so wirklich, wie sich die Fachleute denn zu Fachleuten entwickeln sollen, wenn man ihnen nicht die Chance auf Schulung gibt und ich kann an der Stelle nur Sie alle bitte, wenn Sie es wie ich gut finden, dass es ein solches Gesetz gibt und es mit mir ernst meinen, es auch umzusetzen, dann müssen wir erst einmal dafür sorgen, dass die Rahmenbestimmungen stimmen, damit wir auch überhaupt eine Chance haben, das zu tun.
Im Moment, wir haben das mit den Stadträtinnen und Stadträten der anderen Bezirke mehrfach kommuniziert und wir sind im regelmäßigen Austausch miteinander: Wir sind schlicht und ergreifend alle an dem Punkt, dass keiner von uns eine Ahnung hat, wie man das machen soll. Die Hälfte der Kollegen sagt, nein, ist ganz klasse, wenn ich zwei Stellen habe, dann gebe ich eine Stelle davon ins Rechtsamt, der kann die Widerspruchsbescheide schreiben, weil wir werden Widersprüche ohne Ende kriegen und ich gebe einen ins Wohnungsamt und der kann einen Eingangsstempel draufmachen. Mehr können wir gar nicht tun mit zwei Leuten, weil alles andere natürlich überhaupt nicht leistbar ist.

 

Das ist natürlich keine Alternative, wenn man es mit einem solchen Gesetz ernst meint und der Kollege aus Mitte, der ja angeboten hatte, diese Aufgabe regionalisiert zu übernehmen, bei der Größenordnung der Stellen um die es geht, die einzig halb sinnvolle Variante ist, muss ich in seinem Bezirksamt und sich selber natürlich auch sagen lassen, mit 17 Stellen macht auch er das nicht, mit 17 Stellen für ganz Berlin ist es nämlich ein Himmelfahrtskommando. Das macht keiner. So gesehen hoffen wir darauf, dass der Senat die vielen Anfragen, die wir gemacht haben und gerade auch aktuell wieder machen, bis zum 1. Mai dahingehend nutzt, dass wir endlich mal vernünftige Antworten kriegen, dass wir wissen, wie wir starten können und dann werden wir es auch zügig tun.

 


 

 
 

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