Drucksache - 0660/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2013 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Wolfgang Thaens

              Durchgang Trendelenburgstr. und Kuno-Fischer-Str.

 

Zwischen der Trendelenburgstr. und der Kuno-Fischer-Str. besteht ein gepflasterter Durchgang, der parallel zur südlichen Grenze des Grundstücks der Peter-Ustinov-Schule verläuft. Dieser breite Fussweg wird nachts stets mit Laternen beleuchtet und nach Bedarf auch vom Unkraut befreit. Aber er ist unverständlicherweis für die Öffentlichkeit nicht nutzbar, da er an beiden Straßenzugängen durch je ein Maschendrahttor verschlossen ist. Für die Anwohner der Trendelenburgstr. wäre es erfreulich, wenn sie über diesen Durchgang auf kurzen Weg den Kuno-Fischer-Platz erreichen könnten. Das gilt besonders für Bewohner der Häuser Nr. 12/13 des Evangelischen Hilfswerks. Warum ist dieser Weg versperrt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Thaens,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

Die ehemalige Durchwegung ist Bestandteil des Schulgrundstückes und nicht als öffentlicher Weg gewidmet. Aufgrund von Vorfällen, die sowohl die Sicherheit des Schulgrundstückes als auch der unmittelbaren Anrainer beeinträchtigt hatten, wurde die Durchwegung des Schulgrundstückes vor über zehn Jahren für die Öffentlichkeit gesperrt. Zwischen der Schule, dem Bezirksamt und den Anwohner/innen wurde vereinbart, dass dieser Weg ausschließlich von der Schule genutzt wird. Die Pflege obliegt seitdem dem Schulhausmeister.

 

Eine Wiederöffnung der Durchwegung ist aufgrund der Sachlage nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

2. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              "Ökokiez 2020"

 

1) Klimaschutzmanager (KSM)

 

Wie haben sich (seit Februar 2013) die Dinge entwickelt bzgl. Klimaschutzmanagerantrag? Falls bewilligt: Ab wann? Wo ist die Ausschreibung nachzulesen? -- Falls nicht: Woran liegt es diesmal?

 

2) Meilensteine KSM

 

Die Antwort zu 4. der Einwohnerfrage 9 (April 2013) brach nach dem Einleitungssatz unvermittelt ab! Daher nochmals: Welche "Meilensteine Klimaschutzmanager" wurden dem Projektträger gemeldet?

 

3) Dienstreisen KSM

 

Laut Ihrer Antwort (Ziffer 12) zu 2. der Einwohnerfrage 13 (April 2013) haben Sie bereits vorsorglich für den geplanten Klimaschutzmanager Dienstreisen angemeldet. Was haben Sie dem Projektträger über deren Ziele, Zwecke, Dauer und Kosten mitgeteilt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Die in der Antwort zur Ihrer Einwohnerfrage im April 2013 erwähnten - seitens des Projektträgers gewünschten - ergänzenden Angaben sind mit Schreiben des Bezirksamtes vom 30.05.2013 übermittelt worden. Die Bewilligung hat der Bezirk noch nicht erhalten.

 

 

Zu 2.:

Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen, durch das der wesentliche Teil der Antwort im letzten Schreiben an Sie fehlte. Hier die Nachlieferung der sogenannten Meilensteintabelle:

 

Meilensteintabelle auf der Basis heutiger Einschätzungen/Erkenntnisse:

 

2013

  • Erste Sitzung der Steuerungsgruppe              10/2013
  • Erster Flyer für Öffentlichkeitsarbeit              12/2013

 

2014

  • Erste Bürgerveranstaltung (ggf. auch erst nach Neu-Erstellung               03/2014

Internet-Auftritt)

  •   Neuer Internetauftritt; Konzept für Kommunikationsplattform               03/2014

und Vergabe

  •   Anlaufstelle Klimaschutz etabliert              06/2014
  •   Erster Klimaschutzbericht (incl. Energie- und CO2-Bericht)              12/2014

 

2015

  • Initiierung erstes Teilprojekt für Ökokiez              03/2015
  • Energiekonzept liegt vor              06/2015
  • Netzwerk Ökokiez etabliert              04/2015

 

2016

  • Aktionsplan              06/2016
  • Abschlussbericht              08/2016

 

 

Zu 3.:

 

Wegen des breiten inhaltlichen Anforderungsprofils für das Klimaschutzmanagement (verkehrliche Fragen, Gewerbe, Konsum, Ernährung, Kommunikation/Netzwerkbildung/ Beratung, Energie- und Speichertechnik, regenerative Energien, "klassische" energetische Gebäudesanierung, Fördermöglichkeiten etc.) wird der Bedarf für Fortbildung bzw. Austausch mit anderen Klimaschutzmanagern als hoch eingeschätzt. Aus dem gleichen Grunde haben das Deutsche Institut für Urbanistik (DifU) und das Bundesumweltministerium auch ein extra Programm für die kommunalen Klimaschutzmanager/innen der Kommunalrichtlinie (Informations- und Vernetzungsveranstaltungen) eingerichtet.

 

Das Bezirksamt hat dazu dem Projektträger Folgendes mitgeteilt:

 

Das Ziel der jeweiligen Dienstreisen steht naturgemäß noch nicht fest. Angenommen wurden für den Antrag (s. Anlage zu AZA 4) je eine Reise nach Dessau, Leipzig und Bonn. Die Fortbildungsprogramme der jeweiligen Anbieter werden in der Regel jährlich erstellt. Angenommen wird folgendes Gerüst als Grundlage der Kalkulation: 1x im Jahr Teilnahme an einer Kommunalkonferenz oder eine Teilnahme an themenspezifischen Fachseminaren der service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK: KK) (beim DifU - Deutsches Institut für Urbanistik) oder anderen DifU-Seminaren oder vergleichbaren Veranstaltungen. Hierbei werden bei den beiden erst genannten Veranstaltungen (Kommunalkonferenz, DifU: SK:KK) keine Teilnahmegebühr, sondern nur Kosten für Unterkunft und Anreise angenommen; bei anderen Veranstaltungstypen fällt alles an. DifU-Seminare kosten in der Regel 200 - 300 ?/ Veranstaltung; private Veranstalter liegen i.d.R. deutlich höher. Typischerweise dauern derartige Seminare 2 Tage; je nach Entfernung/Reisezeit fallen dann 2-3 Übernachtungen an. Auch die Reisekosten fallen sehr unterschiedlich aus. Gegenüber dem Antrag entfällt eine Dienstreise für 2012, dafür fällt eine für 2016 an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

3. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

Die Groth-Gruppe hat eine Teilbebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen Nord gem. § 13a BauGB beantragt und führt in seinem Antrag aus, dass es sich bei der Bebauung um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt.

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass die geplante Bebauung keine Nachverdichtung sein kann, da es sich nicht um eine Baulückenschließung, Betriebserweiterung oder Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks handelt?

 

  1. Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt das zu bebauende Grundstück im Außenbereich im Innenbereich. Ist Ihnen bekannt, dass rechtlich unter Außenbereich im Innenbereich Flächen verstanden werden, die weder brachgefallen sind noch der Nachverdichtung dienen, sondern erstmalig für eine Bebauung in Anspruch genommen werden sollen?

 

  1. Nach dem Handlungsleitfaden für Stadtplaner und kommunale Entscheidungsträger "Innere Werte im Siedlungsbereich/ beschleunigte Planung mit § 13a BauGB" der Ministerien für Umwelt, Klima u. Energiewirtschaft sowie für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden Württemberg darf § 13a BauGB nicht für eine Aufhebung von Bebauungsplänen eingesetzt werden. Sie wollen mit dem § 13a Verfahren den BNP 58/60 aufheben.
    Wie begründen Sie Ihre Planungsabsicht im Hinblick auf diese Planungsvorgabe des Landes Baden-Württemberg und gelten die Regelungen des Bundesgesetzes BauGB nicht in Berlin?

 

  1. Sind Sie der Auffassung,  dass der zu bebauende Teil von Oeynhausen Nord von drei Seiten mit einer Bebauung umschlossen ist und wenn ja, nennen Sie bitte diese Bebauungen?

 

  1. Es gibt eindeutigeForschungsergebnisse(www.uni-stutgart.de/ ireus/forschung/forschungsprojekte/abgeschlossen/innenentwicklung/ www.rem-berlin.de/docs/forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf), wonach bei größeren Grünanlagen das beschleunigte Verfahren nicht angewendet werden kann, da es sich dabei weder um eine Nachverdichtung noch um eine Wiedernutzbarmachung handelt. Bei Kleingartenflächen ist eine Überplanung nach §13a BauGB deshalb nicht zulässig.

 

Sind Ihnen diese Forschungsergebnisse bekannt und wenn ja, weshalb missachten Sie diese?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

Die Groth-Gruppe hat eine Teilbebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen Nord gem. § 13a BauGB beantragt und führt in seinem Antrag aus, dass es sich bei der Bebauung um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt.

 

Zu 1.

Ist Ihnen bekannt, dass die geplante Bebauung keine Nachverdichtung sein kann, da es sich nicht um eine Baulückenschließung, Betriebserweiterung oder Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks handelt?

 

Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da sich das Bezirksamt der in der Frage implizierten Wertung nicht anschließen kann. Eine rechtliche Bewertung der aufgeworfenen Fragestellungen erfolgt gerade durch die zuständige Senatsverwaltung.

 

Zu 2.

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt das zu bebauende Grundstück im Außenbereich im Innenbereich. Ist Ihnen bekannt, dass rechtlich unter Außenbereich im Innenbereich Flächen verstanden werden, die weder brachgefallen sind noch der Nachverdichtung dienen, sondern erstmalig für eine Bebauung in Anspruch genommen werden sollen?

 

Die Rückäußerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Mitteilung der Planungsabsicht des Bezirks auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens steht noch aus. Insofern kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.

 

Zu 3.

Nach dem Handlungsleitfaden für Stadtplaner und kommunale Entscheidungsträger "Innere Werte im Siedlungsbereich/ beschleunigte Planung mit § 13a BauGB" der Ministerien für Umwelt, Klima u. Energiewirtschaft sowie für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden Württemberg darf § 13a BauGB nicht für eine Aufhebung von Bebauungsplänen eingesetzt werden. Sie wollen mit dem § 13a Verfahren den BNP 58/60 aufheben. Wie begründen Sie Ihre Planungsabsicht im Hinblick auf diese Planungsvorgabe des Landes Baden-Württemberg und gelten die Regelungen des Bundesgesetzes BauGB nicht in Berlin?

 

Eine Aufhebung des Baunutzungsplanes ist nicht vorgesehen, sondern die Überplanung mit einem neuen Bebauungsplan, der bei Festsetzung den Baunutzungsplan in diesem Geltungsbereich außer Kraft setzt.

 

Zu 4.

Sind Sie der Auffassung, dass der zu bebauende Teil von Oeynhausen Nord von drei Seiten mit einer Bebauung umschlossen ist und wenn ja, nennen Sie bitte diese Bebauungen?

 

Die Zielrichtung der Frage ist nicht nachvollziehbar. Da Sie den Masterplan kennen, wissen Sie, wie die geplanten Baukörper aussehen und wie diese liegen.

 

Zu 5.

Es gibt eindeutige Forschungsergebnisse (www.uni-stuttgart.de /ireus/forschung/ forschungsprojekte/abgeschlossen/innenentwicklung/www.rem-berlin.de/docs/ forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf), wonach bei größeren Grünanlagen das beschleunigte Verfahren nicht angewendet werden kann, da es sich dabei weder um eine Nachverdichtung noch um eine Wiedernutzbarmachung handelt. Bei Kleingartenflächen ist eine Überplanung nach §13a BauGB deshalb nicht zulässig.

 

Es gibt viele rechtliche Einschätzungen, deswegen erfolgt ja auch eine rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof aktuell die Zulässigkeit des § 13a BauGB bestätigt. Das Handeln des Bezirksamtes orientiert sich deswegen lieber an die Rechtssprechung als an die Ergebnisse von vermeintlich eindeutigen Gutachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Bauprojekte am Kracauerplatz

 

  1. Im Verkehrskonzept für Berlin von 1999 ist die Fortführung der U-BAHNLINIE 3 von der Uhlandstr. über Adenauerplatz und Messedamm zum Theodor -Heuß Platz vorgesehen u. a. mit einer Haltestation "Holtzendoffplatz" (heute: Kracauerplatz)
    Wird diese Planung noch weiterhin aufrechterhalten oder ist diese aufgehoben worden und in welcher zeitlichen Dimension würde diese eventuell umgesetzt?

 

  1. Warum liegt die Baustelle am Kracauerplatz seit letztem Jahr (Heilbronnerstr./Ecke Holtzendorffstr.) brach?

 

  1. Welche Maßnahmen sieht das BA vor um einen "warmen Abriß" der denkmalgeschützten Garagen zu verhindern um nicht vom Investor zu einer neuen Baugenehmigung ohne Auflagen gezwungen zu werden?

 

  1. Stimmt es, dass es Kontroversen über den Gefährdungszustand der Garagen im Bezirk gibt ?

 

  1. Ist dem BA bekannt, dass das betreute Architektenbüro Florian Kieffer nicht mehr erreichbar ist und von einer möglichen Insolvenz auszugehen ist?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

  1. Im Verkehrskonzept für Berlin von 1999 ist die Fortführung der U-BAHNLINIE 3 von der Uhlandstr. über Adenauerplatz und Messedamm zum Theodor -Heuß Platz vorgesehen u. a. mit einer Haltestation "Holtzendorffplatz" (heute: Kracauerplatz). Wird diese Planung noch weiterhin aufrechterhalten oder ist diese aufgehoben worden und in welcher zeitlichen Dimension würde diese eventuell umgesetzt?

 

Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlins ist davon auszugehen, dass diese Pläne nicht weiter verfolgt werden.

 

  1. Warum liegt die Baustelle am Kracauerplatz seit letztem Jahr (Heilbronnerstr./Ecke Holtzendorffstr.) brach?

 

Im Rahmen der Gültigkeit einer erteilten Baugenehmigung obliegt es dem Bauherren, über den Baubeginn bzw. -ablauf selbst zu bestimmen. Eine behördliche Einflussname darauf besteht leider nicht.

 

  1. Welche Maßnahmen sieht das BA vor um einen "warmen Abriß" der denkmalgeschützten Garagen zu verhindern um nicht vom Investor zu einer neuen Baugenehmigung ohne Auflagen gezwungen zu werden?

 

Die zum Schutzgut gehörenden Kopfbauten der Garagenanlage waren zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in die Denkmalliste am 16. Dezember 2009 stark instandsetzungsbedürftig. Zur Revitalisierung der denkmalgeschützten Eckbebauung wären damals bereits Teilrekonstruktionen der gesamten Deckenkonstruktion und der Ausbauteile notwendig gewesen. Eine direkte Gefahr für die bestehenden massiven Bauteile, die die Anordnung von Erhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich machten, ist gegenwärtig nicht gegeben. Das Bezirksamt plant aber mit dem Eigentümer ein Gespräch zu führen, um ihn an seine Verantwortung für das Denkmal zu erinnern.

 

  1. Stimmt es, dass es Kontroversen über den Gefährdungszustand der Garagen im Bezirk gibt?

 

Die noch erhaltenen Garagen stehen nicht unter Denkmalschutz, sie können entsprechend der erteilten Baugenehmigung zurückgebaut werden.

 

  1. Ist dem BA bekannt, dass das betreute Architektenbüro Florian Kieffer nicht mehr erreichbar ist und von einer möglichen Insolvenz auszugehen ist?

 

Erster Ansprechpartner für den Bezirk ist immer der Bauherr.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Siegfried Nenstiel

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

  1. Ist bei Festsetzung des BNP 1958/60 eine Abwägung der kleingärtnerischen Belange vorgenommen worden?
     
  2. Wenn ja: Welcher Plangeber hat diese Abwägung mit welchem Ergebnis durchgeführt, und wo ist dieses Ergebnis dokumentiert?
     
  3. Wenn nein: Kann der BNP 1958/60 den Kündigungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BKleingG erfüllen? Denn der Bundesgesetzgeber hat bei der Reform des Kleingartenrechts 1982/83 bestimmt, dass nur solche Bebauungspläne diesen Tatbestand erfüllen, die die kleingärtnerischen Belange durch die im BBauG (BauGB) vorgeschriebene Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gebührend berücksichtig hat (vgl. amtliche Begründung zum BKleingG, BT-Drs. 9/1900, 9/2232).
     
  4. Der Pachtvertrag vom 20./25.10.1965 idF. des 2. Nachtrags vom 02./11./23.11.2009 zur kleingärtnerischen Nutzung des Areals "Oeynhausen Nord" regelt, dass eine Kündigung nach den Vorschriften des BKleingG durch den Verpächter nur möglich ist, wenn das Grundstück von ihm "für eigene und sonstige im Gemeinwohl liegende Zwecke gebraucht wird". Da die Vorschriften des BKleinG vertraglich ausdrücklich anerkannt sind, dürfte eine hälftige oder gar 100%ige Bebauung auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen sein. Wie beurteilt das Bezirksamt diese Sach- und Rechtslage?
     
  5. Ist das Bezirksamt bereit, öffentlich zu erklären, dass eine Bebauung von Oeynhausen Nord wegen der gegebenen vertraglichen und bundesgesetzlichen Regelungen allein auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen ist?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Nenstiel,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Nenstiel teile ich Folgendes mit:

 

  1. Ist bei Festsetzung des BNP 1958/60 eine Abwägung der kleingärtnerischen Belange vorgenommen worden?

 

  1. Wenn ja: Welcher Plangeber hat diese Abwägung mit welchem Ergebnis durchgeführt, und wo ist dieses Ergebnis dokumentiert?

 

Dieses kann das Bezirksamt nicht nachvollziehen. Plangeber des Baunutzungsplans war die damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen.

 

  1. Wenn nein: Kann der BNP 1958/60 den Kündigungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BKleingG erfüllen? Denn der Bundesgesetzgeber hat bei der Reform des Kleingartenrechts 1982/83 bestimmt, dass nur solche Bebauungspläne diesen Tatbestand erfüllen, die die kleingärtnerischen Belange durch die im BBauG (BauGB) vorgeschriebene Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gebührend berücksichtig hat (vgl. amtliche Begründung zum BKleingG, BT-Drs. 9/1900, 9/2232).

 

Diese Frage ist im privatrechtlichen Verfahren zu klären. Es ist unstrittig, dass der Baunutzungsplan bundesrechtlich als Bebauungsplan übergeleitet wurde. Im Zusammenhang mit förmlich festgestellten Fluchtlinien gilt er als qualifizierter, ansonsten als einfacher Bebauungsplan.

 

  1. Der Pachtvertrag vom 20./25.10.1965 idF. des 2. Nachtrags vom 02./11./23.11.2009 zur kleingärtnerischen Nutzung des Areals "Oeynhausen Nord" regelt, dass eine Kündigung nach den Vorschriften des BKleingG durch den Verpächter nur möglich ist, wenn das Grundstück von ihm "für eigene und sonstige im Gemeinwohl liegende Zwecke gebraucht wird". Da die Vorschriften des BKleinG vertraglich ausdrücklich anerkannt sind, dürfte eine hälftige oder gar 100%ige Bebauung auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen sein. Wie beurteilt das Bezirksamt diese Sach- und Rechtslage?

 

Der zweite Nachtrag zum Pachtvertrag aus dem Jahre 2009 liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

  1. Ist das Bezirksamt bereit, öffentlich zu erklären, dass eine Bebauung von Oeynhausen Nord wegen der gegebenen vertraglichen und bundesgesetzlichen Regelungen allein auf der Grundlage des BNP 1958/60 ausgeschlossen ist?

 

Eine Bebauung auf der Grundlage des Baunutzungsplans ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

6. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

1) In Einwohnerfrage 1 der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.05.2013 wurden Sie gefragt, ob das Bezirksamt geprüft hat, ob der Baunutzungsplan von 1958/1960 funktionslos geworden ist und damit ein Baurecht aufgrund dieses Plans nicht existiert. In Ihrer Antwort haben Sie wortwörtlich 2 Absätze aus dem ersten Gutachten zitiert (Groth, Seite 12; http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/

org/stadtplanung/bebauungsplan/gutachten.html ), wobei Sie eine Einschränkung ausgelassen haben. Direkt nach den von Ihnen zitierten Absätzen heißt es in dem Gutachten: "Auftragsgemäß (vgl. Angebotsschreiben der Rechtsanwälte [GGSC] vom 05.11.2008) soll die Frage der Funktionslosigkeit im Rahmen des Gutachtens jedoch nicht abschließend geprüft, sondern für die nachfolgende Stellungnahme unterstellt werden, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen des Baunutzungsplans 1960 für das Grundstück fortgelten." Da Sie auf die Frage mit "ja selbstverständlich" geantwortet haben frage ich, wer diese Prüfung durchgeführt hat und ob diese Prüfung in den Akten dokumentiert ist oder ob die einzige Grundlage für Ihre Antwort ein Gutachten ist, welches diese Frage nicht geprüft hat?

 

2) Falls es eine Prüfung der Funktionslosigkeit gegeben hat: Welche rechtliche

Argumentationskette hat zu welchem Ergebnis geführt und wie lauten die maßgeblichen Rechtsquellen (Urteile/Fachliteratur) dafür?

 

3) Wie beurteilen die Fraktionen der CDU und der Grünen die Tatsache, dass auf eine Einwohnerfrage mit einem Zitat aus einem Gutachten geantwortet wird und dieses Gutachten sich mit der Fragestellung explizit nicht befasst hat?

 

4) "Investoreninteresse versus Gemeinwohl und Demokratieprinzip - Der Paradigmenwechsel im Bauplanungsrecht", "Mit der Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Interessen der Investoren wird die Chance verpasst, ja sogar die Pflicht versäumt, mit Hilfe der Bauleitplanung die Stadt im Interesse ihrer Bürger und künftiger Generationen, also im Gemeinwohlinteresse, zu gestalten." Dies sind Originalzitate der Mai-Ausgabe des Infodienstes der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Berlin e.V..Darin wird mit Blick auf die anstehenden Wahlen detailliert über die SPD-Ziele zu den Themenbereichen Stadtentwicklung, Wohnen und Baurecht informiert. Gelten diese Aussagen nicht für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf oder warum handeln Sie hier entgegen dieser öffentlich verkündeten Standpunkte der SPD und wollen §13a BauGB unbedingt anwenden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1. In Einwohnerfrage 1 der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.05.2013 wurden Sie gefragt, ob das Bezirksamt geprüft hat, ob der Baunutzungsplan von 1958/1960 funktionslos geworden ist und damit ein Baurecht aufgrund dieses Plans nicht existiert. In Ihrer Antwort haben Sie wortwörtlich 2 Absätze aus dem ersten Gutachten zitiert (Groth, Seite 12; http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/org/stadtplanung/bebauungsplan/gutachten.html), wobei Sie eine Einschränkung ausgelassen haben. Direkt nach den von Ihnen zitierten Absätzen heißt es in dem Gutachten: "Auftragsgemäß (vgl. Angebotsschreiben der Rechtsanwälte [GGSC] vom 05.11.2008) soll die Frage der Funktionslosigkeit im Rahmen des Gutachtens jedoch nicht abschließend geprüft, sondern für die nachfolgende Stellungnahme unterstellt werden, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen des Baunutzungsplans 1960 für das Grundstück fortgelten." Da Sie auf die Frage mit "ja selbstverständlich" geantwortet haben frage ich, wer diese Prüfung durchgeführt hat und ob diese Prüfung in den Akten dokumentiert ist oder ob die einzige Grundlage für Ihre Antwort ein Gutachten ist, welches diese Frage nicht geprüft hat?

 

Das Bezirksamt bleibt bei seiner Aussage und bestätigt damit die Bewertung im Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer. Die Aussage dort ist plausibel, (Zitat) ". da nicht ersichtlich ist, dass die westlich angrenzende Wohngebietsnutzung nicht auf das Plangebiet hätte ausgedehnt werden können, solange die Kleingartenpachtverhältnisse befristet waren bzw. deren Kündigung möglich war."

 

Eine darüber hinaus gehende Prüfung der Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans war damit nicht notwendig

 

  1. Falls es eine Prüfung der Funktionslosigkeit gegeben hat: Welche rechtliche Argumentationskette hat zu welchem Ergebnis geführt und wie lauten die maßgeblichen Rechtsquellen (Urteile/Fachliteratur) dafür?

 

Die Prüfung der Funktionslosigkeit ist in dem eben genannten Rechtsgutachten mit dem zitierten Ergebnis erfolgt.

 

  1. Wie beurteilen die Fraktionen der CDU und der Grünen die Tatsache, dass auf eine Einwohnerfrage mit einem Zitat aus einem Gutachten geantwortet wird und dieses Gutachten sich mit der Fragestellung explizit nicht befasst hat?

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  1. "Investoreninteresse versus Gemeinwohl und Demokratieprinzip - Der Paradigmenwechsel im Bauplanungsrecht", "Mit der Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Interessen der Investoren wird die Chance verpasst, ja sogar die Pflicht versäumt, mit Hilfe der Bauleitplanung die Stadt im Interesse ihrer Bürger und künftiger Generationen, also im Gemeinwohlinteresse, zu gestalten." Dies sind Originalzitate der Mai-Ausgabe des Infodienstes der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Berlin e.V.. Darin wird mit Blick auf die anstehenden Wahlen detailliert über die SPD-Ziele zu den Themenbereichen Stadtentwicklung, Wohnen und Baurecht informiert. Gelten diese Aussagen nicht für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf oder warum handeln Sie hier entgegen dieser öffentlich verkündeten Standpunkte der SPD und wollen §13a BauGB unbedingt anwenden?

 

Das Bezirksamt handelt nach Recht und Gesetz. Die von der genannten Partei formulierten Ziele könnten leichter umgesetzt werden, wenn entsprechende Gesetze geändert würden. Dazu bedarf es aber Mehrheiten in den jeweiligen Parlamenten. Wie die Anwendung des § 13 a BauGB in diesem Verfahren erfolgt, liegt an uns, insofern gelten die genannten Grundsätze, sofern sie rechtlich umsetzbar sind, auch in diesem Verfahren als Maßstab im politischen Handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Schoelerschlößchen

 

1) Verfall

 

Der Zaun um den rückwärtigen Garten ist bereits vor Monaten umgefallen, und der ganze, einst von fröhlichem Kinderlachen widerhallende Garten ist seit langem ein Abfall- und Lagerplatz.
Hat das Bezirksamt irgendwelche Pläne, diesem Schandflecken abzuhelfen - falls ja, welche?

 

2) Leerstand

 

Das Schoelerschlößchen steht seit Oktober 2011 leer. Wie viel kostet das leerstehende Schoelerschlößchen den Steuerzahler monatlich seit Ablauf des Nießbrauchs im Dezember 2012; und wo fehlen diese Gelder anderswo im hochverschuldeten Bezirk?

 

3) Fluchtweg

 

Ein Problem während der Nutzung als Kita war, dass eine zweite Treppe fehlte. Haben die jahrelangen Bauarbeiten am Schoelerschlößchen zu einem zweiten Fluchtweg (zweiter Treppe) geführt?

 

4) "Nutzungskonzept"

 

Gibt es jetzt - also drei Monate nach Ihrer Antwort vom März 2013, in der es hieß, dass das Bezirksamt nicht weiß, was es mit diesem ältesten Gebäude von Wilmersdorf anfangen soll - ein "Nutzungskonzept"? Worin besteht es, und gehört die Nutzung als Kita - die das Haus immerhin erfolgreiche 57 Jahre von 1946-2003 war - auch dazu?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Eine neue Zaunanlage für die zur Liegenschaft gehörende Außenanlage ist bereits beauftragt. Die Erneuerung der Zaunanlage erfolgt in der 25. Kalenderwoche.

 

Tatsächlich lagern im Garten noch einige Materialien, die von vergangenen Baumaßnahmen der Stiftung Denkmalschutz herrühren; eine besondere Abfallsituation ist hier jedoch nicht zu erkennen.

 

Zu 2.

Derzeit belaufen sich die Bewirtschaftungskosten für das Objekt Wilhelmsaue 126 für den Zeitraum 01-06/2013 auf ca. 147,00 ? im Monat zzgl. eines Immobilienunterhalts von insgesamt ca. 550,00 ? für den v. g. Zeitraum. Eine genaue Kostenangabe kann erst nach Vorlage der jeweiligen Abrechnungen erfolgen (vgl. Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom Mai 2013).

 

Zu 3.

Eine zusätzliche zweite Treppe ist nicht eingebaut worden. Nach hiesiger Kenntnis ist bisher im westlichen Giebel ein Fenster als Ausstieg und für die Anleiterung durch die Feuerwehr vorgesehen. Inwiefern ein zweiter Fluchtweg über eine weitere Treppe tatsächlich notwendig ist bzw. ob die oben beschriebene Fluchtwegsituation ausreicht, kann abschließend erst mit der Umsetzung des erstellten Nutzungskonzeptes geklärt werden. Hierzu ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ebenso einzubinden wie die Untere Denkmalschutzbehörde. Sofern der Bau eines zweiten Fluchtweges gefordert wird, wird dieser bei der Erstellung der Bauplanungsunterlage berücksichtigt.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt hat zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass es nicht wüsste, was es mit dem Schoelerschlösschen "anfangen" soll. Vielmehr hat das Bezirksamt sowohl im März als auch im April 2013 mitgeteilt, dass eine Nutzung von den statischen Gegebenheiten abhängig ist und diese Prüfung noch nicht abgeschlossen war. Nunmehr ist es mit relativ geringen baulichen Maßnahmen möglich, das Gebäude statisch so zu ertüchtigen, dass eine kulturelle Nutzung mit Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen möglich ist. Das Bezirksamt plant derzeit im Erdgeschoss einen Trauraum des Standesamtes und ein Café zu etablieren unter Einbindung des Gartenbereiches. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Hauses sind kulturelle Nutzungen (Veranstaltungen und Ausstellungen) u.a. in Kooperation z.B. mit einem Freundeskreis Schoelerschlösschen möglich. Ein detailliertes Konzept wird derzeit hierfür erarbeitet und war Gegenstand einer Erörterung mit dem Kulturstaatssekretär.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

8. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Einwohnerfragen

 

  1. Wie kann es sein, dass seit zwei Monaten der Stadtrat Gröhler sich weigert schriftliche Antworten auf Einwohnerfragen zu geben und diese auf die Bezirkswebseite zu stellen, obwohl sämtlich anderen Fragesteller vom BA Antworten zugestellt bekamen ? (wie es auch die GO vorsieht)?
    https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/buergeranfragen/formular_buergeranfragen.php

 

  1. Warum hat die BVV Vorsteherin - trotz mehrfacher Erinnerung - weder geantwortet noch reagiert?

 

  1. Welche Maßnahmen sieht der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverantwortungsträger im Bezirk seine Stadträte anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen?

 

  1. Sind dem Bürgermeister Beschwerden weiterer Bürger in ähnlichen Fällen bekannt?

 

  1. Im blog www.klausenerplatz-kiez.de entfalltet sich seit längerem ein Unbehagen über das Vorgehen des BA gegenüber der kritischen Bürgerschaft (Nichtreaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden) Welche Konsequenzen zieht der Bürgermeister hieraus?

 

http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/05/22/will_das_bezirksamt_die_einwoh

 

 

Schriftliche Beantwortung der zweiten Frage durch Frau Stückler, Bezirksverordnetenvorsteherin:

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

es trifft nicht zu, dass ich auf Ihre kritischen Fragen zur Beantwortung von Einwohnerfragen durch das Bezirksamt nicht "geantwortet oder reagiert" hätte. Richtig ist vielmehr das Gegenteil. Ihrer "Erinnerung" bedarf es nicht. Bitte bedenken Sie, dass eine solche Wortwahl ggf. bestehende Probleme nicht löst.

 

Nach der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung, die sich hinsichtlich der Beantwortung von Anfragen auch auf das Bezirksamt erstreckt, ist jede Einwohnerfrage auch schriftlich zu beantworten. Art und Umfang der Beantwortung stehen jedoch in der Verantwortung der Verwaltungsbehörde. Eine Fristsetzung existiert, anders als bei Schriftlichen oder Mündlichen Anfragen von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung, im Übrigen nicht.

 

Ihnen ist bekannt, dass sich der Ausschuss für Geschäftsordnung mit dieser Materie befassen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 

 

Ihre Einwohnerfrage vom  09.06.2013 zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf am 13.06.2013 über Thema: Einwohnerfragen

 

  1. Wie kann es sein, dass seit zwei Monaten der Stadtrat Gröhler sich weigert schriftliche antworten auf Einwohneranfragen zu geben und diese auf die Bezirkswebseite zu stellen, obwohl sämtlich anderen Fragesteller vom BA Antworten zugestellt bekamen? (wie es auch die GO vorsieht)?
  2. Warum hat die BVV Vorsteherin - trotz mehrfacher Erinnerung - weder geantwortet noch reagiert?
  3. Welche Maßnahmen sieht der Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverantwortungsträger im Bezirk seine Stadträte anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen?
  4. Sind dem Bürgermeister Beschwerden weiterer Bürger in ähnlichen Fällen bekannt?
  5. Im blog www.klausenerplatz-kiez.de entfaltet sich seit längerem ein Unbehagen über das Vorgehen des BA gegenüber der kritischen Bürgerschaft (Nichtreaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerden). Welche Konsequenzen zieht der Bürgermeister hieraus?

 

 

Sehr geehrter Herr Neu,

 

Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Zu Frage 1) wurde von Herrn Bezirksstadtrat Gröhler wie folgt Stellung genommen.

 

"Die verspätete zusätzliche schriftliche Beantwortung der Einwohnerfragen wird bedauert und für zukünftige Anfragen wird zugesichert, dass eine zeitnahere zusätzliche schriftliche Beantwortung erfolgt. Die Veröffentlichung auf der bezirklichen Webside erfolgt nach Beantwortung durch das Bezirksamt automatisch seitens des Büros der Bezirksverordnetenvorsteherin."

 

Zu 2.:

 

Die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) wird persönlich zu dieser Frage Stellung nehmen.

 

Zu 3.:

 

Nach dem Ressortprinzip gemäß Artikel 75 Abs. 2 Satz 3 Verfassung von Berlin (VvB) Sowie des § 38 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) leiten die Mitglieder des Bezirksamtes ihren Geschäftsbereich in eigener fachlicher Verantwortung. Dem Bezirksbürgermeister obliegt die Dienstaufsicht gemäß Art. 75 Abs. 2 Satz 2 VvB über die Bezirksamtsmitglieder. Die Dienstaufsicht umfasst  nur das Dienstverhältnis, das heißt den Dienstablauf in persönlicher, beamtenrechtlicher und arbeitsrechtlicher Beziehung und regelt nicht die sachliche Tätigkeit der Bezirksamtsmitglieder. In diesem Fall ist im Übrigen die Schnittstelle zur BVV betroffen, womit der Verantwortungsbereich der Vorsteherin gegeben ist.

 

Zu 4.:

 

Ein weiterer Beschwerdefall ist bekannt, von dem jedoch nicht Herr Bezirksstadtrat Gröhler betroffen ist.

 

Zu 5.: 

 

Die in meine Zuständigkeit fallende Bearbeitung und Beantwortung von Dienstaufsichtsbeschwerden werden nach Abschluss der  erforderlichen Recherchearbeiten zeitnah beantwortet. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Dienstaufsichtbeschwerde unbeantwortet geblieben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Naumann

 

 

9. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Zentralbibliothek

 

1) "Attraktiv", weil mehr Medien

 

Im Februar 2013 (4. Einwohnerfrage/zu 4.) versicherten Sie, dass eine Zentralbibliothek ein "attraktives Angebot" darstelle; im Bibliotheksentwicklungsplan (S. 16) nehmen Sie sich die Steglitzer "Schloß"-Bibliothek als Vorbild dafür. Berechnet nach Ihren Zahlen, lockt letztere 2,6 Besucher je Medium an, die Bibliothek im Rathaus Charlottenburg (ca. 1/3 so groß und ohne Café) jedoch 2,7. - Ist Ihre obige Behauptung vielleicht unzutreffend und eine kleinere Bibliothek doch attraktiver als eine große?

 

2) "Attraktiv", weil 3000 m²

 

Die Steglitzer Zentralbibliothek lockt mit jedem m² 171 Besucher an, die Bibliothek am U-Bf. Blissestraße (bei 1/3 der Größe und ohne Café und ohne Musikalien) jedoch 182 je m². - Wollen Sie trotzdem Ihre Behauptung aufrechterhalten, dass eine Bibliothek 3000 m² groß sein muss, um "attraktiv" zu sein?

 

3) "Kundenfreundlich"

 

Wäre es - so gesehen (vergleiche: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/06/04/wie_soll_es_mit_den_bezirksbib) - nicht besser, Sie ließen uns Benutzer entscheiden, was wir selbst für "kundenfreundlich" (ebenda) halten, statt dass Sie an unserer Stelle "davon ausgehen" (ebenda)?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

  1. Im Februar 2013 (4. Einwohnerfrage/zu 4.) versicherten Sie, dass eine Zentralbibliothek ein "attraktives Angebot" darstelle; im Bibliotheksentwicklungsplan (S. 16) nehmen Sie sich die Steglitzer "Schloß"-Bibliothek als Vorbild dafür. Berechnet nach Ihren Zahlen, lockt letztere 2,6 Besucher je Medium an, die Bibliothek im Rathaus Charlottenburg (ca. 1/3 so groß und ohne Café) jedoch 2,7. - Ist Ihre obige Behauptung vielleicht unzutreffend und eine kleinere Bibliothek doch attraktiver als eine große?

 

 

  1. Die Steglitzer Zentralbibliothek lockt mit jedem m² 171 Besucher an, die Bibliothek am U-Bf. Blissestraße (bei 1/3 der Größe und ohne Café und ohne Musikalien) jedoch 182 je m². - Wollen Sie trotzdem Ihre Behauptung aufrechterhalten, dass eine Bibliothek 3000 m² groß sein muss, um "attraktiv" zu sein?

 

Zu 1. und 2.

 

Das Bezirksamt hat nicht behauptet, dass die bezirklichen Bibliotheken nicht attraktiv sind und nicht entsprechend frequentiert werden.

 

Des Weiteren sind aus bibliotheksfachlicher Sicht die Bildung von Relationen bzw. Verknüpfungen "Besucher je Medium" und "Besucher je Quadratmeter" keine Qualitätsfaktoren für die Attraktivität von Bibliotheken für die Einwohner eines Bezirks. Aussagekräftig für eine Darstellung der Kundenfreundlichkeit und der Orientierung an Einwohnerbedürfnisse sind im Gegenzug eher folgende Zahlen der Grund- und Leistungsdaten (Berliner Ausschnitt der Deutschen Bibliotheksstatistik, 2012)

 

Medienentleihungen je Einwohner

Charlottenburg-Wilmersdorf              4,6                             Rang 10

Steglitz-Zehlendorf                                          8,5                            Rang 1

 

Bibliotheksbesuche je Einwohner

Charlottenburg-Wilmersdorf              2,0                            Rang 9

Steglitz-Zehlendorf                                          2,7                            Rang 2

 

Anteil Aktive Nutzer (Ausleihvorgang im Berichtsjahr) bezogen auf Einwohner

Charlottenburg-Wilmersdorf              9,6%                            Rang 9

Steglitz Zehlendorf                                          16%                            Rang 1

 

Neuanmeldungen je Einwohner

Charlottenburg-Wilmersdorf              0,015                            Rang 8

Steglitz-Zehlendorf                                          0,023                            Rang 1

 

(Die Rang-Platzierung bezieht sich auf die 12 Bezirke ohne Zentral- und Landesbibliothek)

 

Diese Zahlen belegen eindeutig, dass die Struktur in Steglitz-Zehlendorf, die sehr stark auf die Bezirkszentralbibliothek ausgerichtet ist, einen hohen Zuspruch bei den Einwohnern des Bezirks findet.

 

Die Ingeborg-Drewitz-Bibliothek selbst hat seit dem ersten Jahr im "Schloß" 2007 bis heute ihre Besucherzahlen um 31 Prozent mehr als deutlich erhöhen können.

2007 ?401.126

2012 ?528.812

 

Das Bezirksamt hält daher nach wie vor fest, dass eine Zentralbibliothek im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die bereits sehr guten Zahlen der beiden großen Bibliotheksstandorte durchaus noch übertreffen könnte und somit letztlich tatsächlich attraktiver und kundenorientierter ist.

 

  1. Wäre es - so gesehen (vergleiche: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/06/04/wie_soll_es_mit_den_bezirksbib) - nicht besser, Sie ließen uns Benutzer entscheiden, was wir selbst für "kundenfreundlich" (ebenda) halten, statt dass Sie an unserer Stelle "davon ausgehen" (ebenda)?

 

Selbstverständlich sollten Entwicklungen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer sein. Zum einen können jedoch wirtschaftliche, kosten- und leistungsrechnerische Aspekte und Abwägungen im politischen Raum und damit verknüpfte Entscheidungen nicht von Nutzerinnen und Nutzer getroffen werden. Zum anderen sind im Bibliotheksbereich sehr gut ausgebildete Fachleute (Bibliothekare) tätig, die sehr wohl in der Lage sind, Nutzerverhalten und wirtschaftliche Aspekte zu analysieren. Das Bezirksamt lässt selbstverständlich den fachlichen Sachverstand in seine Entscheidungen mit einfließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

 

10. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Poller u. ä.

 

1) Neupoller beschädigt

 

Einer der neu eingepflanzten Poller (Beleg: Foto in http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/06/02/teil_5__poempelmania_und_polle) in der Danckelmannstraße ist bereits geknickt. - Wieviel kostet Reparatur bzw. Ersatz?

 

2) Einfachpoller

 

Offenbar handelt es sich hier um ein Exemplar der nichtankerverstärkten Einfachversion des "Wellmann-Pollers". - Nachdem Sie amtlicherseits einen unabweislichen Pollerbedarf für den zukünftigen "Ökokiez" festgestellt hatten (März 2013, 14. Einwohnerfrage, zu 3.): Haben Sie bei den Pollern nicht am falschen Ende gespart, indem Sie 20.000 ? für diese ihrem Einsatzort nicht gewachsenen, weil unterdimensionierten Poller ausgegeben haben, statt die zwar teurere, aber ankerverstärkte und daher langlebigere Version zu wählen?

 

3) Pollergesamtkosten 2012 und 2013 für "Ökokiez" (1 % unseres Bezirks)

 

Wurden für 2012 und 2013 jeweils 50.000 ?, also zusammen 100.000 ?, für den "Ökokiez" bewilligt, um Poller, Schwellen und mobile Dialogdisplays anzuschaffen?

 

4) Pollergesamtkosten 2012 und 2013 für unseren ganzen Bezirk

 

Wie viel Geld wurde jeweils für 2012 und 2013 für die restlichen 99 % des Bezirks für Poller, Schwellen und mobile Dialogdisplays verausgabt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

  1. Neupoller beschädigt

 

Einer der neu eingepflanzten Poller (Beleg: Foto in http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/06/02/teil_5__poempelmania_und_polle) in der Danckelmannstraße ist bereits geknickt. - Wieviel kostet Reparatur bzw. Ersatz?

 

Das Richten eines Pollers kostet rund 20, der Austausch 145 Euro.

 

  1. Einfachpoller

 

Offenbar handelt es sich hier um ein Exemplar der nichtankerverstärkten Einfachversion des "Wellmann-Pollers". - Nachdem Sie amtlicherseits einen unabweislichen Pollerbedarf für den zukünftigen "Ökokiez" festgestellt hatten (März 2013, 14. Einwohnerfrage, zu 3.): Haben Sie bei den Pollern nicht am falschen Ende gespart, indem Sie 20.000 ? für diese ihrem Einsatzort nicht gewachsenen, weil unterdimensionierten Poller ausgegeben haben, statt die zwar teurere, aber ankerverstärkte und daher langlebigere Version zu wählen?

 

Ein Mangel in Art und Einbau der Poller ist nicht gegeben. Alle Poller werden in Beton eingebaut und sind zusätzlich mit einem Ankereisen am unteren Ende des Stahlrohrkerns installiert. Trotz dieser massiven Absicherung kann das unachtsame oder absichtliche Anfahren durch Kraftfahrzeuge die immer nur als Abgrenzung, nicht aber als Rammobjekt, gedachten Poller beschädigen.

 

  1. Pollergesamtkosten 2012 und 2013 für "Ökokiez" (1 % unseres Bezirks)

 

Wurden für 2012 und 2013 jeweils 50.000 ?, also zusammen 100.000 ?, für den "Ökokiez" bewilligt, um Poller, Schwellen und mobile Dialogdisplays anzuschaffen?

 

Seit 2012 wurden für 165 Poller 16.124,65 Euro ausgegeben, der Einbau der ersten 60 kostete 2.000 Euro. Zusätzlich fielen 7.000 Euro für die Dialogdisplays an.

 

  1. Pollergesamtkosten 2012 und 2013 für unseren ganzen Bezirk

 

Wie viel Geld wurde jeweils für 2012 und 2013 für die restlichen 99 % des Bezirks für Poller, Schwellen und mobile Dialogdisplays verausgabt?

 

Die Ausgaben erfolgen aus den Mitteln für Straßenunterhaltung und werden weder statistisch noch haushalterisch gesondert erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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