Drucksache - 0466/4  

 
 
Betreff: Kolonie Oeynhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Schmitt-Schmelz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2013 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2013 beschlossen:

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf fordert das Bezirksamt auf, nachdem die für eine Festsetzung des jetzigen Entwurfs des Bebauungsplans IX-205 a notwendige Absicherung des finanziellen Risikos nicht erreicht werden konnte,

 

  1. den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplansentwurfs IX-205 a auf eine östliche Teilfläche zu reduzieren, um für mindestens 50 % der Parzellen eine planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingärten zu erreichen und der Übertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin zuzustimmen

 

  1. für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist,

 

  1. die von der Räumung betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in ihren Verhandlungen über Entschädigungen und einen Ersatzbau für das Vereinshaus zu unterstützen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zur berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat die Arbeiten am Bebauungsplanverfahren 4-55 VE aufgenommen. Dieser setzt den Punkt 2 des Beschlusses um und soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der westlichen Teilfläche des Kleingartengeländes schaffen.

 

Mit Schreiben vom 25. Juni 2013 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE zugestimmt.

 

Zeitlich parallel wird das Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Sicherung der östlichen Teilfläche als Dauerkleingärten mit entsprechender Reduzierung des Geltungsbereichs weitergeführt, um Punkt 1 des Beschlusses realisieren zu können.

 

Eine Beteiligung des Bezirksamtes an den Verhandlungen über Entschädigungen war bisher von den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern nicht erwünscht.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 
 

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