Drucksache - 0426/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2012 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n

1

 

1. Einwohnerfrage              Martin Burth

              Horst- Dohm- Eisstadion

 

1.     Wie viel Energie und welche Energieträger bzw. Verbrauchsmittel (Kältemittel, Wasser, Diesel etc.) verbraucht das Horst- Dohm- Eisstadion pro Wintersaison (bitte als Monatsgang, als Tagesdurchschnitt und separat für die Eisbereitung, Flutlichtanlage und weitere Verbraucher, wie Eismaschinen und Fahrzeuge, Umkleidebereich, Restaurant etc. angeben) und werden die Energiekosten durch die Eintrittspreise gedeckt (bitte tabellarisch gegenüberstellen)?

 

2.     Wird die Eisbereitung im Horst- Dohm- Eisstadion energieeffizient (z.B. als Kraft-Wärme-Kopplung) im Verbund mit dem benachbarten Schwimmbad bzw. der Sporthalle betrieben und werden in der Flutlichtanlage moderne energiesparende Leuchtmittel eingesetzt (wenn nein, warum nicht?)?

 

3.     Welches Konzept verfolgt das Bezirksamt, um das Eisstadion für Besucher etwas attraktiver zu machen (z.B. durchgehende Öffnungszeiten insbesondere auch Mo.-Fr. zwischen 18 und 19 Uhr30, längere Öffnungszeiten des Außenrings für den Publikumsverkehr, Teilüberdachung des Eisrings und des Trampolinbereichs, Preisreduzierungen, attraktivere Nutzung der Anzeigentafel, verbesserte Aufenthaltsqualität am Rande des Eisrings, Gastronomische Angebote, temporäre Schließfächer, freundlichere Ansagen, Richtungswechsel auf dem Eisring, Höflichkeit des Personals etc.)?

 

4.     Wird das Personal im Eisstadion bedarfsgerecht eingesetzt, wie viel Personal wird in der Regel pro Schicht dort vorgehalten (am Do. den 18.10. waren gegen 15 Uhr 2 Personen an der Kasse und 6 Personen in der Leitwarte - bei ca. 30 Besuchern auf dem Eis!) und welche Personalkosten entstehen dem Bezirk dort pro Tag bzw. pro Saison/Jahr (incl. Verwaltungskosten, Ersatzpersonal etc.)?

 

5.     Wird das Eisstadion für den öffentlichen Publikumsverkehr nur wegen der Terminwahl der jährlichen Eisspeedway-Meisterschaft bereits im Februar geschlossen und welche Einnahmen erzielt der Bezirk durch die mehrtägige Bereitstellung von Stadion, Personal, Energie etc. für diese Veranstaltung (bitte tabellarische Gegenüberstellung von Kosten und Einnahmen)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Burth,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Vorbemerkung:

 

Nach Artikel 32 Verfassung von Berlin ist Sport ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.Dazu gehört als öffentliche Daseinsvorsorge die bedarfsgerechte Bereitstellung ausreichender und flächendeckender Freizeitangebote im Bereich des Sports. Im Berliner Sportförderungsgesetz mit den daraus bestimmten Sportanlagen-Nutzungsvorschriften wird dies näher ausgeführt. Hier stichpunktartig und lediglich auszugsweise einige Ziele und Wege des Berliner Sportförderungsrechts, die für die vorliegende Bürgeranfrage relevant sind:
 

?         Verschaffen der Möglichkeit, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit oder ohne organisatorischer Bindung zu betätigen,

?         den Sportstandort Berlin stärken,

?         die Freude an Spiel, Bewegung, Wettkampf und Leistung fördern,

?         die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördern,

?         die Vermittlung sozialer Grunderfahrungen fördern,

?         die aktive Gestaltung der Freizeit fördern,

?         Beitrag zur Erziehung und Bildung,

?         die soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern,

?         Bau und Bereitstellung von Sportanlagen sowie Bereitstellung von sonstigen Flächen für sportliche Betätigung.

?         Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb der anerkannten Sportorganisationen sowie für Einzelpersonen zur freien sportlichen (nicht auf Erwerb gerichteten) Betätigung ist unentgeltlich,

?         Die Entgelte für den öffentlichen Eislauf und deren Höhe richten sich nach der von der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung bestimmten Entgeltordnung für die städtischen Kunsteisbahnen Berlins. Die Entgelthöhe gewährleistet der Teilhabe an den sportlichen Aktivitäten, auch durch Ermäßigungstatbestände.

 

Teilweise werden in der Anfrage Werte nachgefragt, die so oder gar nicht statistisch erfasst werden, da sie vor dem Hintergrund des Berliner Sportförderungsrechts sowie für die Budgetierung nicht erforderlich sind. Das Erstellen von Detaillisten für die Beantwortung dieser Bürgeranfrage ist personell nicht zu leisten.

 

Zu 1.

Die Kosten für Fernwärme und Strom werden für die Immobilien Horst-Dohm-Eisstadion und Horst-Käsler-Sporthalle über einen gemeinsamen Zähler (ein Zähler Strom, ein Zähler Fernwärme) erfasst. Exemplarisch sind Kosten und Verbrauch für eine Eissaison für die Monate September 2011 bis April 2012 für den Infrastrukturkostenträger Horst-Dohm-Eisstadion benannt (siehe Tabelle). Der Verbrauch Fernwärme kann nicht dargestellt werden, da die Recherche in den Rechnungsunterlagen in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

 

 

09/11

10/11

11/11

12/11

01/12

02/12

03/12

04/12

Gesamt

Strom in

909,19

56.972,89

34.773,37

32.867,55

30.390,51

27.288,88

44.553,46

-

227.755,85

Strom in KWh

5.085,00

312.755,00

 

185.429,00

180.031,00

172.318,00

132.416,00

250.737,00

4.043,00

1.242.814,00

Fernwärme in

-

13.891,00

-

13.891,00

-

-

4.992,07

14.594,00

47.368,07

 

Separate Zähler für die Eisbereitung, Flutlichtanlage und weitere Verbraucher sind nicht vorhanden.

 

Als Kältemedium findet Ammoniak (in flüssigem und gasförmigem Aggregatzustand) in einem geschlossenen Kreislauf Verwendung, so dass es hierbei keinen Verbrauch gibt. Ganzjährig wurden 8.265 m³ Wasser im Jahr 2011 verbraucht. Ferner 8.428 l Super- und 935 l Dieselkraftstoff für den Betrieb der Eisbereitungsmaschinen und sonstigen Fahrzeuge. Der Stromverbrauch belief sich auf 900.300 kWh, davon 680.500 kWh durch die Kälteanlage, 72.960 kWh durch die Flutlichtanlage und 34.720 kWh durch die Lüftung. Der gewerbliche betriebene Pachtbereich (u.a. Gastronomie) hat einen direkten Versorgungsvertrag mit einem Stromlieferanten.

 

Die Betriebskosten werden durch die Einnahmen aus dem öffentlichen Eislauf nicht ge-deckt.

 

Zu 2.

Wie bereits dargestellt, werden das Horst-Dohm-Eisstadion und die Horst-Käsler-Sporthalle über einen gemeinsamen Anschluss mit Fernwärme und Strom versorgt (Vattenfall). Sowohl der Strom als auch die Fernwärme von Vattenfall werden durch Kraft-Wärme-Kopplung generiert.

 

Darüber hinaus wird die Abwärme von der Eisbereitung energieeffizient für die Abtaugrube des Eisabriebs genutzt.

 

In der Flutlichtanlage werden Halogen-Metalldampflampen verwendet. Ein Austausch gegen LED-Technik hat den Nachteil, dass mit LED nicht die gleiche Lichtstärke erreicht wird. Um die gleiche Beleuchtungsstärke und damit die wettkampfgerechten Lux-Mindest-anforderungen zu erreichen, würden bedeutend mehr Leuchten benötigt. Diese sind sehr kostenintensiv und die Farbwiedergabe mit hoher Belastung ist nicht gegeben. Darüber hinaus lässt die Statik der Maste keine Mehrbelastung mehr zu.

 

Durch die Rückkühlung bei der Kälteanlage anfallende Wärme wird der Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung zugeführt. Durch Modernisierung der Flutlichtanlage konnte der Stromverbrauch nahezu halbiert werden.

 

Zu 3.

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass das Horst-Dohm-Eisstadion – im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten – sehr erfolgreich und attraktiv betrieben wird. Eine vor zwei Jahren durchgeführte Kundenbefragung hat dies bestätigt. Von den Berliner Kunsteisbahnen verzeichnet das Horst-Dohm-Eisstadion die mit Abstand höchsten Publikumszahlen. Das Horst-Dohm-Eisstadion hat das mit 78,5 wöchentlichen Nutzungsstunden für den öffentlichen Eislauf im Land Berlin beste Angebot. Es folgen das Eisstadion Neukölln mit 63, das Erika-Heß-Eisstadion mit 51 und die Eissportanlage im Sportforum Hohenschönhausen mit 28 wöchentlichen Nutzungsstunden. Die Zeiten montags bis freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr werden durch förderungswürdige Sportorganisationen für den Vereins- und Kadersport genutzt.

 

Das Land Berlin hatte sich beim Neubau des Eisstadions vertraglich verpflichtet, dem Vereins- und Kadersport Nutzungszeiten in einem bestimmten zeitlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug dazu hatte damals das Bundesministerium des Inneren rund ein Drittel der Neubaukosten übernommen. Die Nutzungszeiten der beiden Eisflächen sind so getaktet, dass der öffentliche Eislauf zu den bekannten – und unter Ausnahme der vorgenannten – Zeiten ununterbrochen stattfinden kann (im Gegensatz zu allen anderen öffentlichen Eissportanlagen im Land Berlin).

 

Ferner ist zu beachten, dass zur kompetenten Aufrechterhaltung einer erforderlichen Eisqualität für den Vereins- und Freizeitsport auch Eisaufbereitungszeiten erforderlich sind, so dass Teilflächen temporär dafür gesperrt werden müssen. Eine (Teil-)Überdachung einzelner Eis- bzw. Nebenflächen ist finanziell nicht darstellbar. Zu der aktuellen Eislaufsaison wurde die Anzeigetafel ausgetauscht. Sie ist nunmehr neben ihrer Eignung für den Wettkampfbetrieb im Eisschnelllauf und Eisspeedway auch videofähig. Der jetzige Energieverbrauch soll dann deutlich geringer und die Nutzungsmöglichkeiten deutlich höher sein. Derzeit befindet sich das Team des Eisstadions diesbezüglich noch in der Einarbeitungsphase. Die Aufenthaltsqualität am Rande der Eisflächen ist Folge der baulichen Gegebenheiten und der unabweisbaren Sicherheitserfordernisse, die sich aus dem Betrieb einer Eissportanlage ergeben.

 

Dem Bezirksamt liegen keine Beschwerden über die gastronomische Versorgung durch die Nutzenden der Eissportanlage vor. Sie wird als angemessen betrachtet.

 

Aufgrund der erheblichen Zahl des „Stammpublikums“ ist das Vorhalten von Mietschließfächern für die gesamte Eislaufsaison angezeigt. Im Übrigen kann die Garderobe des gewerblichen Pächters für 0,60 € in Anspruch genommen werden.

 

Für einen Großteil der „Standarddurchsagen“ stehen Einspielungen mit einer sympathischen Frauenstimme zur Verfügung; im Einzelfall lässt es sich jedoch nicht ausschließen, dass zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sicherheit aller Nutzenden individuelle Durchsagen erfolgen. Leider bleibt hier festzuhalten, dass es immer wieder Nutzende gibt, für die die Deutlichkeit und Direktheit der Durchsagen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erhöht werden muss. Das Einhalten einer Laufrichtung dient der Sicherheit aller Nutzenden und ist deswegen auch Bestandteil der Haus- und Nutzungsordnung. Ein Richtungswechsel wird aus Sicherheitsgründen nur einmal am Tag und dann eine Stunde vor Beendigung der öffentlichen Laufzeit durchgeführt.

 

Nach meinem Wissen hat sich die Höflichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisstadions auf ein heute erfreuliches Niveau gesteigert. Beschwerden in dieser Angelegenheit liegen seit vielen Jahren nicht mehr vor. Auch hier lässt es sich nicht ausschließen, dass im begründeten Einzelfall das grundsätzlich zuvorkommende Auftreten durch eine bestimmte Sachlichkeit ersetzt werden muss.

 

Zusammenfassend möchte ich deutlich betonen, dass das Team des Eisstadions eine kompetente und kundenorientierte Dienstleistung erbringt und das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Nutzenden sehr günstig ist.

 

Zu 4.

Das Personal wird bedarfsgerecht eingesetzt. Es bemisst sich aus den Anforderungen, die sich aus einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben und der Aufrechterhaltung des Betriebs unter Berücksichtigung des Einsparzwangs im Land Berlin.

 

Während der Eislaufsaison sind im Horst-Dohm-Eisstadion im Zwei-Schicht-Betrieb sechs Facharbeiter (einschließlich der Betriebsleitung), zwei Eishobelfahrer und vier Hilfskräfte eingesetzt. Darüber hinaus arbeiten vier Personen (2 x 1,0 und 2 x 0,5 Stellen) an der Kasse. Zu der von Ihnen angegebenen Zeit befanden sich gerade acht Personen aus der abgebenden Früh- und beginnenden Spätschicht zur Schichtübergabe (15 Minuten) im Regieraum. Die Schichtübergabe ist für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb unerlässlich.

 

Dem Land Berlin entstanden (ganzjährig) im Haushaltsjahr 2011 durch das Horst-Dohm-Eisstadion Personalkosten in Höhe von 445.466,00 €.

 

In der eisfreien Zeit steht das Eisstadion dem Sommersport, vornehmlich dem Inline- und Rollsport zur Verfügung. Das Fachpersonal und die beiden Eishobelfahrer erledigen die erforderlichen Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen. In dieser Zeit werden die gesetzlichen Urlaubsansprüche genommen.

 

Zu 5.

Ja, aufgrund der vertraglich vereinbarten, jährlichen, nunmehr 40. Internationalen Eis-speedwayveranstaltung am 2./3. März 2013 endet die öffentliche Eislaufsaison 2012/13 bereits am 24. Februar 2013. Diese Termine werden durch den Weltverband (Fédération Internationale de Motocyclisme) bestimmt und sind somit kaum beeinflussbar.

 

Wie in der Vorbemerkung bereits erwähnt, sieht das Berliner Sportförderungsrecht grundsätzlich die Entgeltfreiheit für Veranstaltungen förderungswürdiger Sportorganisationen vor. Werden bestimmte Zuschauerzahlen überschritten, beträgt das Nutzungsentgelt gestaffelte von-Hundert-Anteile gemäß der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften. Das Entgelt ist damit abhängig von der Zahl der Zuschauenden und betrug in den letzten Jahren zwischen 11.100 und 16.500 €.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

2. Einwohnerfrage               Matthias Burchard

              Studentischer Facheinsatz Ost vor 70 Jahren

 

In den Jahren 1940, 1941 und 1942 sind jeweils dreitausend, zweitausend und noch einmal dreitausend Studierende von den Arbeitsämtern deutscher Universitätsstädte zur Germanisierung ins zerschlagene Polen gesandt worden. Als Ausgangspunkt oder Durchgangsstation von Westdeutschland wird einige Male der Bahnhof Charlottenburg genannt, z.B. beim ersten Einsatz am 28. Februar 1940 mit 120 Studierenden.

 

a)     haben sich bisher Historische Institute/ Institutionen der Zeitgeschichte im Bezirk oder im Land Berlin mit Forschung und Dokumentation zum Thema befasst? Wenn ja, existiert eine Abschlussdokumentation?

 

b)     Von Berlin-Charlottenburg aus sind geschätzt etwa 500 bis 1000 Studierende  in den verbrecherischen Osteinsatz geschickt worden. Es ist anzunehmen, dass ein Teil davon noch am Leben ist, nun im Alter von Anfang 90 bis 100. Frage: Gab es schon einmal ein Befragungsprojekt mit den historisch beteiligten Studierenden zwecks offener Reflexion von Fehlern, Irrtümern und konstruktivem Umgang mit schuldhaftem Verhalten?

 

c)     Haben historisch-politische Bildungsträger im Stadtbezirk Charlotteburg- Wilmersdorf schon einmal thematische Projekte zum Thema durchgeführt, z.B. die TU oder die Volkshochschule?

 

d)     Zum Ende des 70. Jahrestages, im Oktober 2013 ist eine Akademiker-Exkursion nach Südost-Polen geplant. Frage: ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wimersdorf bereit, hierzu ein anteilnehmendes und unterstützendes Grußwort mitzugeben?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung.

 

zu a:

Eigene Forschungen hat das Bezirksamt zu dieser Thematik nicht unternommen/unternehmen lassen. Ob vom Land Berlin derartige Forschungen initiiert worden sind, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.

 

zu b:

Nein, jedenfalls hat das Bezirksamt hierüber keine Kenntnis.

 

zu c:

Nein, jedenfalls sind dem Bezirksamt derartige Projekte nicht bekannt.

 

zu d:

Nach Auffassung kommt ein Grußwort des Bezirksamtes nicht in Betracht, da es sich nicht um ein spezifisches bezirkliches Thema handelt. Da anzunehmen ist, dass aus dem gesamten heutigen Land Berlin bzw. aus dem gesamten damaligen Reich Studierende zum Einsatz geschickt worden sind, kommt eher eine Zuständigkeit der Senatskanzlei in Frage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

 

3. Einwohneranfrage              Jürgen Kling

              Schwimmunterricht

 

 

1.     Welche Behörde/Abteilung in Charlottenburg-Wilmersdorf finanziert und genehmigt den sog. Schwimmbus (Transport der Schüler Schule-Schwimmbad-Schule) im Rahmen der schulischen Pflichtveranstaltung Schwimmen?

 

2.     Seit wann steht den Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf der 'Schwimmbus' zur Verfügung?

 

3.     Stand der 'Schwimmbus' den Freien Schulen des Bezirks ebenfalls seit diesem Zeitpunkt zur Verfügung und wenn nicht, seit wann stand er auch den Freien Schulen Verfügung?
 

4.     Seit wann steht den Freien Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf kein sog. Schwimmbus mehr zur Verfügung und wie wurden die Freien Schulen darüber informiert?

 

5.     Warum steht der 'Schwimmbus' für die Freien Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf, im Gegensatz zu den staatlichen Schulen, nicht mehr zur Verfügung?
 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kling,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Kling teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Das Schul- und Sportamt der Abt. Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf finanziert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der dritten Klassen der öffentlichen Grundschulen und von Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Förderzentren zum Schwimmunterricht.

 

Zu 2.

siehe zu 3.

 

Zu 3.

Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden Schüler/innen der öffentlichen und einiger anerkannter freien Schulen im Bezirk durch beauftragte Fahrdienste zum Schwimmunterricht  befördert.

 

Zu 4.

Mit Schreiben des Schul- und Sportamtes vom 22.07 2011 wurden die betreffenden freien Schulen im Bezirk über die Einstellung der Finanzierung der Beförderung ihrer Schüler/innen zum Schwimmunterricht zum Ende des Schuljahres 2010/11 informiert und gebeten, die Organisation der Beförderung zum Beginn des Schuljahres 2011/12 zu übernehmen.

 

Zu 5.

Das BA Charlottenburg-Wilmersdorf hat bis zum Ende des Schuljahres 2010/11 die Finanzierung der  Beförderungskosten für die Schüler/innen der freien Schulen als Kann-Leistung erbracht, da es hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Aufgrund der dem Bezirk auferlegten Einsparvorgaben musste diese Leistung zur Entlastung des Bezirkshaushalts beendet werden.    

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

4. Einwohnerfrage              Carsten Schmidt

              Knobelsdorffstraße

 

1.     Ist es korrekt, dass seit der Öffnung der Sperrung der Knobelsdorffstraße eben dort zu einigen (Auto-)Unfällen mit Fahrradfahren gekommen ist, bei denen es teilweise zu erheblichen Verletzungen der Radfahrer kam? Speziell sind hier gemeint: Abbiege-Unfälle Knobelsdorffstraße Richtung Osten Ecke Sophie-Charlotten-Straße UND Abbiege-Unfälle Knobelsdorffstraße Richtung Osten Ecke Königin-Elisabeth-Straße?
 

2.     Bei den jeweils dazugehörigen Radwegen ist mittlerweile die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben worden. Darf ich das als Reaktion seitens des Amtes auf diese Abbiege-Unfälle verstehen?

 

3.     Falls ja: wie kommen Sie (bitte etwas konkreter) zu der Einschätzung, dass das Aufheben der Benutzungspflicht für Radwege einen positiven Einfluss auf das Unfallaufkommen hat bezogen auf die genannten Abbiege-Unfälle?

 

4.     Wie viele Fahrradfahrer haben VOR Aufhebung der Benutzungspflicht den Radweg benutzt und wie viele die Straße - und wie sieht die Verteilung jetzt aus?

 

5.     Falls Sie zu Frage 4 keine Zahlen haben: wie wollen Sie den Erfolg Ihrer Maßnahme messen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schmidt,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Carsten Schmidt teile ich Folgendes mit:

 

6.   Ist es korrekt, dass seit der Öffnung der Sperrung der Knobelsdorffstraße eben dort zu einigen (Auto-)Unfällen mit Fahrradfahren gekommen ist, bei denen es teilweise zu erheblichen Verletzungen der Radfahrer kam? Speziell sind hier gemeint: Abbiege-Unfälle Knobelsdorffstraße Richtung Osten Ecke Sophie-Charlotten-Straße UND Abbiege-Unfälle Knobelsdorffstraße Richtung Osten Ecke Königin-Elisabeth-Straße?

 

Die Unfallzahlen haben sich laut Mitteilung der Polizei vom 22. Januar 2013 wie folgt entwickelt:

 

 

Verkehrsunfälle

davon mit Beteiligung

eines Radfahrers

2009

6

0

2010

21

0

2011

9

3

2012

19

6

 

 

7.   Bei den jeweils dazugehörigen Radwegen ist mittlerweile die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben worden. Darf ich das als Reaktion seitens des Amtes auf diese Abbiege-Unfälle verstehen?

 

Nein. Laut der am 11. Januar per Mail eingegangenen Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin war der Auslöser hierfür vielmehr ein Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus dem Februar letzten Jahres. Nach einschlägigen Urteilen (auch des Bundesverwaltungsgerichts) ist die Radwegebenutzungspflicht auf die Fälle zu beschränken, wo diese aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich ist. Dies ist in der Knobelsdorffstraße nur an der Zufahrt zur Autobahn der Fall, da hier die Radfahrer über eigene Freigabephasen gegenüber dem abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr abgesichert werden. Darüber hinaus gehende Benutzungspflichten wurden daher mit Anordnung von Anfang März 2012 aufgehoben. Zwischen der Bundesautobahn und der Sophie-Charlotten-Straße (Fahrtrichtung Ost) bestand diese bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Öffnung der Knobelsdorffstraße erfolgte erst im Mai 2012.

 

8.   Falls ja: wie kommen Sie (bitte etwas konkreter) zu der Einschätzung, dass das Aufheben der Benutzungspflicht für Radwege einen positiven Einfluss auf das Unfallaufkommen hat bezogen auf die genannten Abbiege-Unfälle?

 

Entfällt.

 

9.   Wie viele Fahrradfahrer haben VOR Aufhebung der Benutzungspflicht den Radweg benutzt und wie viele die Straße - und wie sieht die Verteilung jetzt aus?

 

Hierzu liegen keine Zahlen vor.

 

10.             Falls Sie zu Frage 4 keine Zahlen haben: wie wollen Sie den Erfolg Ihrer Maßnahme messen?

 

Da die Maßnahme eine Auswirkung der geltenden Rechtssprechung ist, hängt eine Änderung bzw. Aufhebung der Anordnung nicht von Ergebnissen von Messungen ab. Gesonderte Zählungen sind daher nicht geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

5. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

1.     Liegt Ihnen ein konkretes Erschließungsangebot der Firma Lorac vor und wenn ja seit wann?
 

2.     Hält das Bezirksamt dieses Angebot für zumutbar?
 

3.     Falls ja, wie verträgt sich diese Auffassung mit der Auslegungsbegründung des B-Plans IX -205a, wonach die Sicherung des Kleingartengeländes im dringenden Gesamtinteresse Berlins liegt?
 

4.     Teilen Sie meine Auffassung, dass mit der Fa. Lorac geführte Gespräche über eine Teilbebauung des Kleingartengeländes nicht im Einklang mit dem
B-Plan IX -205a stehen, der die dauerhafte Sicherung des gesamten Geländes vorsieht?

 

5.     Begehen Sie einen Rechtsverstoß, der zu einer Amtshaftung führen kann, wenn Sie den B-Plan unterschreiben?
 

Die Einwohnerfrage wird mündlich von Herrn BzStR Schulte beantwortet.

 

6. Einwohnerfrage              Thorsten Laatsch

              Kleingartenkolonie Oeynhausen

 

 

1.     Verhandlungen über Teilbebauung des Areals der Kolonie Oeynhausen mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und höchster Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung sind in aller Munde und mediengängig. Wohnungsmangel wird gern als Argument angeführt. Lt. Wohnungsmarktbericht der IBB 2011, Tabellenband, Seite 20, ist Chbg-Wlmd von 2005 - 2010 unter allen Bezirken derjenige, der die meisten qm Wohnfläche/Einwohner und die geringsten Einwohner pro Wohnung aufweist. Ist in Bezug auf diese Kennzahlen der am besten ausgestattete Bezirk. Inwiefern rechtfertigen diese Daten aus Ihrer Sicht das Opfer eines Vorranggebiets Klimaschutz für den Wohnungsbau?

 

2.     Im aktuellen Wohnungsmarktbarometer der Investitionsbank Berlin aus September 2012 ist auf Seite 18 formuliert, dass Experten den größten Bedarf im Mietwohnungssegment sehen. Unter den Qualitätsanforderungen für dieses Segment rangiert die günstige Miete an erster Stelle (Seite 22). Ganze Berliner Kieze werden aufgrund von Spekulationsprojekten zerstört, die Mieten steigen. Als sozialdemokratischer Politiker und im Hinblick auf Ihr Programm zum Thema Stadtentwicklung und Bauen: Wie würde Lorac/Lonestar Ihre programmatischen Inhalte abbilden und wie würde in diesem Zusammenhang der benötigte Wohnraum des unteren und mittleren Preissegments also bezahlbarer Wohnraum - geschaffen werden?

 

3.     In Drucksache 15/5221 d. Abgeordnetenhauses - Agenda 21 Berlin ist folgendes Ziel wörtlich in Abs. 3.5 Grünflächen, Kleingärten und naturnahe Flächen genannt: In OT, die Richtwerte für wohnungs- (6qm/Einwohner) o. f. siedlungsnahes Grün (7m²/Einwohner) nicht erreichen, wird bis z. Jahr 2015 d. Grünanteil um min. 10% erhöht o. es wird ... ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Bezirk Chbg-Wlmd hat in der Statistik des stat. Landesamtes Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen/Bezirkim Jahr 2005 von allen Bezirken Berlins den zweitniedrigsten Wert mit 3,8qm/EW. Welche der in Agenda 21 B vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung des Handlungsziels wurden umgesetzt, wo liegen die Flächen?

 

4.     Wie viel qm wohnungsnahes Grün wurden dadurch bereits geschaffen?

 

5.     Wie viel der geforderten 10% Steigerung wurden bis heute dadurch erreicht und wird der Bezirk die 10% bis zum Jahr 2015 erreichen?

 

Die Einwohnerfrage wird mündlich von Herrn BzStR Schulte beantwortet.

 

7. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Auswirkungen des Beschlusses zur Erhaltung des

              Gaslichtes Charlottenburg-Wilmersdorf(384/4)

 

1.     Mit großem Erstaunen habe ich auf der letzten Sitzung des Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen (05.12.2012) zur Kenntnis genommen, dass der Antrag zur Aufnahme von Gasleuchten resp. Gaslichtensembles auf Anerkennung als Weltkulturerbe seitens der SPD zurück gezogen wurde. Daher frage ich das Bezirksamt: Wie weit ist der Abriss der Gas-Reihenleuchten im Bezirk vorangeschritten? Bitte detailliert nach Anzahl vorhandener Reihenleuchten zu Jahresbeginn 2012 und aktuell noch vorhandenen Reihenleuchten; welche Straßenzüge sind schon elektrifiziert, welche werden bis Juni 2013 von Gas- auf Strombetrieb umgestellt?

 

 

2.     Nach Bürgerprotesten wurden am 22. November 2012 die bereits am 20.11.2012 begonnenen Abrissarbeiten in der Holtzendorffstraße eingestellt. Ich frage das Bezirksamt: Ist dadurch der Erhalt der Gas-Reihenleuchten in der Holtzendorffstraße sowie Windscheidstraße gesichert?

 

 

3.     Falls die vorausgehende Frage mit "Ja" beantwortet werden kann, frage ich das Bezirksamt, ob und wann der Rückbau der zwei in der Holtzendorffstraße bereits errichteten Jessika-Laternen erfolgen wird.

 

 

4.     Falls die Frage 2 mit "Nein" zu beantworten ist, frage ich das Bezirksamt: Warum wird an dieser für das Ansehen des Bezirkes wichtigen - und noch dazu touristisch attraktiven - Stelle ein großflächiges Ensemble mit allen vorhandenen Laternentypen durch den Abriss eines Typs (den Reihenleuchten) in der Holtzendorff- und Windscheidstraße zerstört, während am Rande dieses Gebietes in der Dernburgstraße ein zahlenmäßig gleichwertiger Austausch möglich wäre und auch von Seiten des Denkmalamtes eingebracht wurde? Wird das Bezirksamt hier im Interesse der Bürger, der Wähler und des Ansehens des Bezirkes auf einen Austausch hinwirken?

 

 

5.     Zu welchen bisherigen, greifbaren Ergebnissen führte der Beschluss "0384/4 Erhaltung des Gaslichts in Charlottenburg-Wilmersdorf" in der 13. Öffentlichen Sitzung der BVV vom 25.10.2012?

 

 

Sehr geehrter Herr Neu,

zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teile ich Folgendes mit:

 

zu 1

Folgende Lichtpunkte wurden in diesem Jahr in Charlottenburg-Wilmersdorf umgerüstet:

 

5 Stück Damaschkestraße, 9 Stück Hagenstraße, 40 Stück Rheinbabenallee, 28 Stück Warnemünder Straße, 23 Stück Seesenerstraße, 2 Stück Holtzendorffstraße, 26 Stück Paulsborner Straße

 

Insgesamt sind 133 Gasreihenleuchten von den ursprünglich rund 1.400 auf elektrischen Betrieb umgestellt worden.

 

In der Planung für das Jahr 2013 sind folgende Straßen: Holtzendorffstraße, Richard-Wagner-Straße, Windscheidstraße, Paulsborner Straße, Seesener Straße, Berkaer Straße, Franzbader Straße, Hagenplatz, Königsallee, Platz Am Wilden Eber, Schlangenbader Straße, Gausstraße, Lise-Meitner-Straße, Olbersstraße, Max-Dohrn-Straße, Auguste-Viktoria-Straße (Wilmersdorf/Schmargendorf), Damaschkestraße, Roennestraße, Suarezstraße, Witzlebenstraße, Nestorstraße, Am Bahnhof Grundewald, Auerbacher Straße, Fontanestraße (Wilmersdorf/Grunewald), Fritz-Wildung-Straße, Johannaplatz, Trabener Straße, Bielefelder Straße, Binger Straße, Cunostraße, Giesebrechtstraße, Salzufer, Assmannhauser Straße, Heidelberger Platz, Kolberger Platz, Rechenhaller Straße, Eichkampstraße, Platanenallee, Preußenallee.

 

Zu 2.

Nein.

 

Zu 3.

./.

 

Zu 4.

In Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt konnte erreicht werden, dass folgende Bereiche von der Umrüstung ausgenommen sind:

 

-       Alt Charlottenburg und Lietzenseepark (Knobelsdorffstraße (östlich Sophie Charlotten-Straße), Sophie-Charlotten-Straße (südlich Kaiserdamm), Wundtstraße, Dernburgstraße, Herbartstraße)

-       Rüdesheimer Platz (Rüdesheimer Platz und Straße)

-       Weltberbesiedlung (Siedlung Siemensstadt, Wohnstraße am Geißelpfad)

 

Eine Ausweitung dieser Bereiche wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt.

 

Zu 5.

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die als Anlage beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme Erhalt des Gaslichts in Charlottenburg-Wilmersdorf(DS Nr.: 0384/4).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

8. Einwohnerfrage              Ute Becker

              Friedhöfe für Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

1.     Gehe ich recht in der Zählung von insgesamt 9 Charlottenburg-Wilmersdorfer Friedhöfen, inklusive der ausgelagerten Friedhöfe in Güterfelde und Stahnsdorf?

 

2.     Wieviele und welche Friedhöfe auch in Flächenangaben - sind nicht mehr ausgelastet, bzw. auf wie vielen Friedhöfen fanden seit 30 Jahren keine Beerdigungen mehr statt die Voraussetzung für eine Bebauung des Geländes durch Lebensmittelketten, Baumärkte, Wohnungen ...?

 

3.     Wieviele Friedhöfe aus Charlottenburg-Wilmersdorf sind nach dem Friedhofsentwicklungsplan des Senates, nach dem nur 93 der 179 Berliner Friedhöfe erhalten bleiben sollen, betroffen?

 

4.     Gibt es auch in Charlottenburg-Wilmersdorf Erwägungen, zu wenig ausgelastete Friedhöfe zu Parklandschaften umzunutzen, bzw. ist der Baumbestand zu diesem Zweck bekannt, kartographiert?

 

5.     Wird auch in Charlottenburg-Wilmersdorf erwogen, auf Teilen der Friedhöfe muslimische Gräberfelder anzulegen - einerseits aus einem wachsenden Bedarf der muslimischen Bevölkerung heraus, aber auch um das Kriterium zu geringe Auslastung des Friedhofesund die damit drohende Abwicklung entkräften zu können?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Becker,

 

zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin gibt es acht landeseigene Friedhöfe:

 

Friedhof Wilmersdorf

Berliner Straße 81-103

10713 Berlin

Friedhof Ruhleben

Am Hain 1

13597 Berlin

 

Friedhof Schmargendorf

Misdroyer Straße 51-53

14199 Berlin

Friedhof Heerstraße

Trakehner Allee 1

14053 Berlin

 

Friedhof Grunewald

Bornstedter Straß 11-12

10711 Berlin

Waldfriedhof Stahnsdorf

Alte Potsdamer Landstraße 96

14532 Stahnsdorf

 

Friedhof Grunewald-Forst

Havelchaussee 92 b

14193 Berlin

Waldfriedhof Güterfelde

Potsdamer Damm 11a-c

14532 Stahnsdorf

 

 

Außerdem gibt es im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf fünf evangelische Friedhöfe, einen jüdischen Friedhof und den Britischen Soldatenfriedhof.

 

Zu 2

Auf allen landeseigenen Friedhöfen in Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wurden innerhalb der letzten 30 Jahre Bestattungen vorgenommen, die wenigsten Bestattungen fanden auf den in Brandenburg ausgelagerten Friedhöfen und auf dem Friedhof Grunewald-Forst statt. Teilweise können aufgrund hoher Nachfrage keine Grabstätten als Vorerwerb zu Lebzeiten erworben werden. Daher liegen keine Voraussetzungen für eine Bebauung oder Umnutzung der Friedhöfe vor.

 

Da die kirchlichen Friedhöfe eine Selbstverwaltung haben, kann über deren Auslastung keine Auskunft gegeben werden.

 

Zu 3

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ist einer der wenigen Bezirke, die vom Friedhofsentwicklungsplan der Senatsverwaltung nicht betroffen ist und alle Friedhöfe im Bezirk vollständig erhalten bleiben (siehe Anlage 7 des Friedhofsentwickungsplans für Charlottenburg-Wilmersdorf).

 

Zu 4.

Bei den landeseigenen Friedhöfen innerhalb des Bezirks gibt es keinerlei Überlegungen einer anderweitigen Nutzung der Friedhofsflächen.

 

Zu 5.

Die Friedhofsverwaltung Charlottenburg-Wilmersdorf hat nicht vor muslimische Grabfelder einzurichten, da aufgrund der Belegungsfläche der landeseigenen Friedhöfen keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

 

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Verkehrsverbindungen: U-Bahn U1, U7, Fehrbelliner Platz; Bus-Linien: 101, 104, 115

 

 
 

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