Drucksache - 0282/4
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 16.08.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und andren Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügen eines Punktes in den Vorlagen nach /Im Internet veröffentlichen“ geschehen.
Der Text soll angelehnt sein an:
„Dieses Dokument ist a) urheberrechtlch geschützt unter Nennung des Lizenzinhabers b) gemeinfrei c) unter der Creative Common Lizenz[1] CC-BY (Namensnennung) oder CC-NC-BAY freigegeben”,
mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokuments kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Bei Dokumenten, die die Pressestelle zur Veröffentlichung im Internet erhält, auf denen Lizenzangaben vermerkt sind, werden diese Angaben selbstverständlich mit veröffentlicht (werden). Bei PDF-Dokumenten ist die Verwendbarkeit (z.B. Kopierbarkeit, Veränderbarkeit) technisch festgelegt. Bei Fotos wird nach Möglichkeit die Herkunft (Fotograf, Datum) angegeben. Bei Dokumenten, die von der Pressestelle selbst erstellt werden (z.B. Pressemit-teilungen, Bezirkslexikon, Kiezspaziergänge, Reden u.v.m.), ergibt sich die Verwendbarkeit häufig aus
dem Charakter der Texte von selbst. Bei den Texten ist meist die E-Mail-Adresse der Pressestelle angegeben, so dass in Zweifelsfällen eine Klärung schnell möglich ist, ohne, dass dadurch Kosten entstehen.
Die Pressestelle wird sich bemühen, in Zukunft, soweit dies möglich ist, Dokumente im Internet mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen.
Naumann Bezirksbürgermeister
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