Drucksache - 0214/4  

 
 
Betreff: Einwohneranfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage                                          Doris Gläser

Fahrradständer in der Schlangenbader Straße

 

1.      Fahrradständer in der Schlangenbader Straße wären sehr wünschenswert. Auch wir haben Rechte. Wann werden sie montiert?

 

2.      Hier gibt es auch viele Jugendliche mit Fahrrädern, die sich über Fahrradständer freuen würden. Wie stehen sie dazu?

 

3.      Der Bezirk sollte die Finanzen gerecht verteilen. Wenn sie mit ihrem Rad in "Ihr" Bezirksamt fahren, möchten sie auch ihr Fahrrad ordentlich abstellen können und es nicht mit ins Büro nehmen. Oder???

 

4.      Oder kommen sie noch alle mit dem Auto??? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie Stellung dazu nehmen würden.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Gläser,

 

zur Bürgeranfrage von Frau Gläser teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1. und 2.:

Generell ist jeder Gründstückseigentümer für die Realisierung grundstücksbedingter Erfordernisse zuständig. Hierzu gehört auch die Bereitstellung ausreichend vieler Abstellplätze für Fahrräder. Entsprechend § 50 der Bauordnung Berlin und der hierzu erlassenen Ausführungsvorschrift über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze) sind derartige Stellplätze auf dem Grundstück vorzusehen.

In Ausnahmefällen können Fahrradabstellanlagen auch auf öffentlichen Flächen nachgewiesen werden. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben, weil hierdurch auch Behinderungen und Einschränkungen für die Öffentlichkeit eintreten (z. B. Behinderung bei Rettungsmaßnahmen und beim Ein- und Aussteigen am Fahrbahnrand, Erschwernisse bei der Müllentsorgung, Mehraufwand bei Leitungsverlegungen usw.).

 

Darüber hinaus wurde für den inneren S-Bahnbereich ein Fahrradabstellanlagenkonzept (FAAK) erarbeitet, wodurch der Bedarf an Brennpunkten aufgezeigt wird. Abstellanlagen sollen nur in Bereichen installiert werden, für die ein besonderer Bedarf (öffentliche Gebäude, Einkaufspassagen usw.) erkannt wurde.

 

Ich empfehle daher, sich mit Ihrer Hausverwaltung bezüglich der Errichtung von Fahrradabstellanlagen auf dem Privatgrundstück in Verbindung zu setzen.

 

Zu 3.

Ja.

 

Zu 4.

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage                                          Dr. Clemens Rufer

                                                                      Situation um den Stuttgarter Platz

 

1.      Warum wurde die CDU-Initiative zu diesem Thema und einem entspr. Netzwerk in der BVV in 4 (vier!) Fachausschüsse verschoben?

 

2.      Wie heißen, was machen diese Fachausschüsse und wann endet ihre Beratung?

 

3.      Gibt es Aktivitäten wie z.B. die Tunnelbeleuchtung oder die Sauberhaltung der
S-Bahn-Böschung die schon jetzt in Angriff genommen werden können parallel zur Arbeit der Fachausschüsse?

 

Beantwortung der ersten und zweiten Teilfrage durch die Vorsteherin der BVV, Frau Judith Stückler:

 

Die BVV hat den Antrag über Quartier südlich des Stuttgarter Platzes aufwerten: öffentlich-privates Netzwerk schaffen! (0135/4) in ihrer Sitzung am 15. März 2012 in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit, den Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr, den Jugendhilfeausschuss sowie (federführend) in den Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung überwiesen. Die mit der Initiative eingebrachten Anregungen berühren unterschiedliche Aspekte der bezirklichen Kommunalpolitik, die sich in den von der BVV gebildeten Ausschüssen abbilden. Deutlich wird das auch in der Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts im Bezirksamt.

 

Die Bildung von Ausschüssen ist eine sinnvolle gesetzliche Möglichkeit, Kommunalpolitik arbeitsteilig zu bewerkstelligen und unter differenzierten Sichtweisen zu einem Gesamtergebnis in der BVV zu gelangen. Die Form der Beratung ist auch im Hinblick auf die Einbeziehung sachkundiger Personen (Bürgerdeputierte) in den genannten Ausschüssen zu beurteilen.

 

Wird ein Antrag von der BVV in mehrere Ausschüsse überwiesen, legt sie einen federführenden Ausschuss fest. Dieser unterbreitet der BVV - nach Vorberatung des mitberatenden Ausschusses bzw. der mitberatenden Ausschüsse - eine Beschlussempfehlung. Wird eine Vorlage auch in den für Hauhalt zuständigen Ausschuss überwiesen, ist dieser nach unserer Geschäftsordnung in jedem Fall der federführende Ausschuss.

 

Da die BVV ein Interesse an einer zügigen Beratung hat, ist eine Überweisung in mehrere Ausschüsse kein Anhaltspunkt für eine zeitnahe oder zeitverzögerte Erörterung. Die Ausschüsse haben es selbst in der Hand, ihre Tagesordnungen zu gestalten.

 

Beantwortung der dritten Teilfrage durch Herrn Bezirkssadtrat Schulte:

 

Der runde Tisch am 12. April 2012 hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Deutsche Bahn sich immer ein wenig versucht herauszureden und die Presseberichterstattung hat dazu geführt, dass die Bahn jetzt ein wenig verhandlungsbereiter geworden ist. Ich habe das sogleich genutzt und in den letzten Tagen mit den unterschiedlichen Stellen der Deutschen Bahn gesprochen. Das Ergebnis der Gespräche - und wir haben tatsächlich auch die Verantwortung dafür, auch wenn wir nicht zuständig sind, sollten wir uns nicht vor dieser Verantwortung verstecken - ist, dass jetzt die Genehmigung erteilt ist, die Beleuchtung anzubringen Es war kein Bauantrag notwendig, sondern nur die Genehmigung auszusprechen. Dabei musste ich jedoch über den Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn für das Land Berlin gehen, damit das geklärt werden konnte.

 

Die zuständige Mitarbeiterin, die die Reinigung vornehmen soll, versuche ich - und das ist nicht gelogen - seit vier Tagen zu erreichen und sie lässt sich derzeit verleugnen, aber die Bahn weiß, dass ich hartnäckig bin und ich werde sie sicherlich nächste Woche erreichen und dann wird von dort das Einverständnis kommen, dass die Reinigung erfolgen kann.

 

Die Beleuchtungskörper, die von der AG Wilmersdorfer und von den Gewerbetreibenden im Jahr finanziert werden, stehen erst seit Februar/März zur Verfügung, weil es Lieferschwierigkeiten von einem Sponsor gab. Ich hatte das auch mehrmals im Gespräch im Januar und Februar mit Herrn B. angesprochen, insofern hoffe ich, dass diese Lampen bald angebracht werden können. Das zum Thema Beleuchtung.

 

Das zweite Thema: Die Böschung. Auch da war die Situation so, dass die Bahn zunächst eine Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt zugesagt hatte. Nachdem wir auf die Bearbeiterebene gegangen sind, hieß es auf einmal, das Grünflächenamt dürfe zwar sehr gerne auf das Gelände der Bahn und den Grünschnitt übernehmen, jedoch auf Kosten der öffentlichen Hand. Dem konnte ist allerdings nicht zustimmen. Es kann nicht sein, dass wir auf Privatgelände die Arbeit für die Bahn machen und der Eigentümer sich aus der Verantwortung zieht. Da hat die Bahn ihre Zusage zurückgezogen. Daraufhin habe ich eine Klärung auf höherer Ebene herbeigeführt und mit Stand heute Morgen 9.00 Uhr gab es dann ein Gespräch zwischen dem Grünflächenamt und dem Mitarbeiter des Konzernbeauftragten und um 14.30 Uhr hab ich die Email bekommen, dass der Böschungsbereich inkl. Altholz und Betonplatten erneut geräumt bzw. gereinigt wird. Die Maßnahmen werden am 15. Mai 2012 um 14.00 Uhr durchgeführt. Anschließend erfolgt die Reinigung in der 21. Kalenderwoche. Eine Verständigung zu Einzelheiten ist noch zu treffen. Ich hoffe, dass wir damit den Druck, der durch den runden Tisch erreicht wurde, „gut“ an die Bahn weitergetragen haben und ein vernünftiges Ergebnis erzielt haben.

 

 

 

3. Einwohnerfrage                                          Michael Roeder

                                                                      Ökokiez 2020

 

1.      Wann wurde beim Bundesumweltministerium (BMU) bzw. dem Projektträger Jülich (PtJ) der Antrag auf Fördermittel für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers gestellt, wie lautet der Antrag, und wie ist er beschieden worden bzw. für wann wird eine Entscheidung erwartet?
 

2.      Da die Förderung für einen Klimaschutzmanager nur 65% der Kosten decken wird: von wem konkret sollen die übrigen 35% herkommen? Und wie hoch werden in diesem Zusammenhang die jährlichen Kosten (d.h.: Zahlungen an den freien Träger für dessen Bemühungen) sein, die durch die Einschaltung eines freien Trägers (siehe nächste Frage) entstehen werden?
 

3.      Am 25. Januar 2012 beschloss lt. Protokoll die sog. „Steuerungsgruppe“ des „Ökokiez 2020“, den zukünftigen Klimaschutzmanager nicht beim Umweltamt, sondern bei der Fa. „argus“ „anzusiedeln“. Wie steht das Bezirksamt zu der Tatsache, dass der Geschäftsführer dieser Firma, Herr Maier, nicht nur Mitglied der „Steuerungsgruppe“ ist (Klimaschutzkonzept, S. 176), sondern sogar an diesem seine Firma und damit ihn persönlich begünstigenden Beschluss beteiligt war?
 

4.      Welcher bezirkliche Entscheidungsträger hat den in der Vorfrage erwähnten Beschluss der „Steuerungsgruppe“ offiziell übernommen, und wie lautet der offizielle bezirkliche Beschluss?
 

5.      Gibt es eine Pflicht zur Ausschreibung der oben erwähnten „Ansiedlung“ eines zukünftigen Klimaschutzmanagers bei einem freien Träger; gab es eine Ausschreibung, um auch anderen eine Chance zu geben; oder ging „man“ im Bezirksamt (wer genau?) davon aus, daß die Fa. „argus“, mit der das Bezirksamt seit nun über 10 Jahren ununterbrochen eng zusammenarbeitet, allein geeignet ist?

 

Sehr geehrter Herr Roeder,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:

Der Förderantrag wurde am 29.03.2012 beim PtJ gestellt (Info für EJ: Frist 31.03.), der Antrag lautet auf „fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten / Teilkonzepten“ für den Klausenerplatz Kiez“. Dieser ist bis jetzt nicht beschieden worden. Eine Prognose über den Zeitraum der Entscheidung ist in Anbetracht der hohen Antragszahl (Info für EJ: ca. 2.000) derzeit nicht möglich. (Info für EJ: inoffiziell vermutlich ca. 07/08-2012)

 

Zu 2.:

Das Bezirksamt hat dazu in seiner Sitzung am 17.01.2012 den Beschluss zur Antragstellung gefasst, der von den unterschiedlichen Optionen „zusätzliche Finanzierung durch andere Stellen“ und „Finanzierung durch Eigenanteil des Bezirksamtes“ sowie möglichen Mischformen ausgeht. Das Bezirksamt ist zu der Frage der Kofinanzierung durch andere Stellen noch in der Prüfung. Daher ist derzeit keine abschließende Antwort möglich.

 

Zu prinzipiell möglichen Kosten durch die Einschaltung eines freien Trägers gibt es derzeit keine Berechnung.             

 

Zu 3.:

Die Steuerungsrunde hat kein formales Beschlussrecht. Anders als in der Frage dargestellt, hat diese nach Diskussion mehrerer Varianten die Fa. als Träger empfohlen.

 

              Protokoll der Sitzung v. 25.01.2012 (nach Änderung durch Mieterbeirat im letzten Satz): „Des weiteren wurde die Bewilligung der Stelle eines Klimaschutzmanagers angesprochen. Es wurde einhellig als sinnvoll erachtet, diesen bei einem freien Träger und nicht der öffentlichen Hand anzusiedeln. Mehrere freie Träger wurden diskutiert, vorgeschlagen wurde ARGUS. Der Mieterbeirat Klausenerplatz hat heftigen Einspruch gegen den Vorschlag der Firma ARGUS eingelegt…“

             

              Das Bezirksamt sieht in der Diskussion und Empfehlung der Steuerungsgruppe zur Ansiedlung der Stelle kein Problem. Die Frage, welcher Träger ggf. in Betracht käme, wurde vom Bezirksamt aufgeworfen.

 

Zu 4.:

Aus der Antwort zu 3. ergibt sich bereits, dass hier kein Beschluss vorliegt. Für die noch zu treffende Entscheidung der Verwaltung, wo die Stelle angesiedelt werden soll, wird voraussichtlich ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

 

Zu 5.:

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Ansiedlung eines Klimaschutzmanagements bei einem freien Träger keiner Ausschreibungspflicht unterliegt. Die Fa. ARGUS verfügt aus der langjährigen Praxis im Gebiet, u. a aus der Tatsache, dass sie das damalige Sanierungsgebiet  betreut hat, heraus zweifellos über eine große Expertise. Wie bereits zu 4. dargestellt, favorisiert aber das Bezirksamt aus Transparenz- und Wettbewerbsgründen und im Interesse einer Markt- und Anbieterübersicht ein Interessenbekundungsverfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

4. Einwohnerfrage                                          Peter Beloch

Bebauungsplan IX 205a der  Kolonie-Oeyenhausen

 

1.      Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Bebauungsplan IX 205a , Kolonie-Oeynhausen?
 

2.      Wann wird der Bebauungsplan voraussichtlich rechtskräftig?
 

3.      Wo und wann sind die Gutachten zum Bebauungsplan für interessierte Bürger einsehbar?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Beloch,

 

zur Bürgeranfrage von Herrn Beloch teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.

Zurzeit findet die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuches statt.


Zu 2.

Ein Zeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden.


Zu 3.

Für Gutachten, die vor der öffentlichen Auslegung erstellt wurden, kann beim Stadtentwicklungsamt ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden, da mit der Auslegung ein Verfahrensschritt abgeschlossen wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage                                          Joachim Neu

                                                                      Bauvorhaben Holtzendorffgaragen – Cui bono?

 

1.      In welchen Maßen (GRZ/GFZ/Geschoßzahl usw., für welche Nutzung, bis wann soll das Projekt   Heilbronner Str.12-13 realisiert werden?

 

2.      Mit welcher Begründung wurde - unter der damaligen Verantwortung des Stadtrates Gröhler - vom BA dem Grundstückseigentümer eine Erhöhung der GRZ von  zulässigen 0,5 auf 0,68 genehmigt (eine Überschreitung um 40%) ,außerdem eine GFZ von 4,1 bei 6 Geschossen (dies ist weit mehr als  bei der  in der Umgebung befindlichen Bebauung, die im Mittel 3,0 aufweist) , des weiteren die Umnutzung des Grundstückes (vom beschränkten Arbeitsgebiet zur Wohnbebauung) und schließlich der Abriss der Garagen an der Stadtbahnböschung, ohne eine entsprechende Kompensation über einen städtebaulichen Vertrag (z. B. Pflege des Kracauerplatzes nach dem Beispiel des Eloesserplatzes) einzufordern, wodurch eine Wertsteigerung des Grundstückes um ca.1 Million entstand, ohne dass der Eigentümer eine angemessene Ablöseleistung für den Bezirk erbringen musste?

 

3.      In welchem Umfang entgehen dem BA jährlich Leistungen von Eigentümern. deren Projekte durch derartige Baubefreiungen an Wert gewinnen (weiteres Beispiel: Altenheim Birkholz, ca. 1,5  Millionen an Wertsteigerung)

 

4.      Warum wurden die Anwohner am Kracauerplatz und die dort engagierte Initiative - trotz mehrfacher Bitte um Informationen und Bürgerbeteiligung - nicht in den Baugenehmigungsprozeß eingebunden, und wird im  BA vom jetzt zuständigen Stadtrat Schulte im Ablauf des  anstehenden Bauprojektes an der Lewishamstrasse ein Umdenkungsprozeß stattfinden?

 

5.      Welche Vorschläge und Forderungen von dem  in die heutige BVV eingebrachten Antrag, DS 0206/4  "Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung modernisieren" ist das BA bereit umzusetzen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Bürgeranfrage von Herrn Neu teile ich Folgendes mit:                                                                     

Zu 1.

Genehmigt sind eine Grundflächenzahl von 0,74 (zulässig 0,5) sowie eine Baumassenzahl von 10,33 (zulässig 6,0).

Für Mai 2012 ist der Baubeginn angekündigt.

 

Zu 2.

Die zitierten Dichtewerte sind falsch.

Die erteilte Genehmigung fußt auf einer städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens, die sich aus der Erhaltung des ehemaligen Tankstellengebäudes, aus einer angemessenen Wohnnutzung zum Kracauerplatz und der Bewältigung der Immissionsproblematik zum Gewerbegebiet sowie zur Stadtbahn ergibt.

 

Natürlich gibt es das Instrument des städtebaulichen Vertrages, das aber nur gezogen werden kann, wenn die Regelungen einen direkten Zusammenhang zur Baumaßnahme haben, diese Regelungen zu einer Genehmigungsfähigkeit führen und angemessen sind.

 

Zu 3.

Keine, da in Deutschland kein Rechtsinstrumentarium zur Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen außerhalb von Sanierungs- oder Entwicklungsbereichen existiert.

 

Zu 4.

Nach meiner Kenntnis wurde die Initiative vom damals zuständigen Stadtrat informiert. Über wichtige Vorhaben wird natürlich wie bisher in den zuständigen Ausschüssen der BVV informiert.

 

Zu 5.

Die Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung wird berlinweit einheitlich gehandhabt. Die Erörterung über veränderte Beteiligungsformen läuft in nahezu allen Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Der eingebrachte Antrag ist ein Beitrag zur Diskussion und sollte ausgiebig im Ausschuss diskutiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

 

 


 

 
 

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