Drucksache - 1507/3  

 
 
Betreff: Kleingartenkolonie Durlach planungsrechtlich sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Ludwig/Centgraf/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2009 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
25.11.2009 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
25.08.2010 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
03.11.2010 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
09.12.2010 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 11.11.2009
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.12.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufzufordern, die Kleingartenkolonie Durlach durch Änderung des Kleingartenentwicklungsplans dauerhaft zu sichern und parallel die planungsrechtliche Sicherung einzuleiten.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2010 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Kleingartenkolonie Durlach planungsrechtlich zu sichern.

Der BVV ist bis zum 31.12. 2009 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 21.12.2010 die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Frau Krautzberger, um Stellungnahme gebeten. Sie teilte mit Schreiben vom 08.02.2011 mit:

 

„Sehr geehrter Herr Gröhler,

die Drucksache 1507/3 „Kleingartenanlage Durlach planungsrechtlich sichern“ der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf habe ich zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, wurde die Verlängerung der Schutzfrist für die Kleingartenanlage Durlach im Rahmen der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr des Abgeordnetenhauses und nach Vorliegen der Stellungnahme des Rates der Bürgermeister mehrfach diskutiert und geprüft. Im Ergebnis hat der Senat mit Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 entschieden, die Schutzfrist für die Kleingartenanlage Durlach nicht zu verlängern. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Standort zur künftigen Wohnungsentwicklung und der hohen Lage- und Verkehrsgunst im Innenstadtbereich. Letztmalig hat sich das Abgeordnetenhaus in seiner 71. Sitzung am 07.10.2010 im Rahmen der Behandlung der Drs. Nr. 16/2642 mit der Frage der Verlängerung der Schutzfrist für die Kleingartenanlage Durlach befasst und diese im Ergebnis erneut abgelehnt. Ich werde daher keine Maßnahmen zur Änderung der Kleingartenentwicklungsplanes einleiten.

 

Ich sehe bei Berücksichtigung der gesamtstädtischen Belange „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ und „Kleingartenentwicklungsplan“ keinen Abwägungsspielraum für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Kleingartenanlage Durlach. Gegenwärtig besteht auch keine konkrete Gefahr für die Kleingartenanlage Durlach, da zu dem durch das Bundeskleingartengesetz vorgegebenen Termin für eine Kündigung zum November 2011 keine Kündigung erfolgt ist.“

 

 

Das Bezirksamt bedauert die Entscheidung des Senats außerordentlich. Die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens zur Sicherung der Kleingärten ist dem Bezirk damit unmöglich. Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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