Auszug - Gestaltung der Einwohnerfragestunde
Seit Beginn der Wahlperiode ist eine signifikante Zunahme der Abwesenheit von Fragestellerinnen und Fragestellern zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 4. April 2013 verwiesen. Es besteht Einvernehmen, eine Überarbeitung der geschäftsordnungsmäßigen Regelungen vorzunehmen. Folgende Gesichtspunkte sollten berücksichtigt werden:
- Bei Anwesenheit nur mündliche Beantwortung;
- Schriftliche Beantwortung innerhalb von drei Wochen;
- Schriftliche Beantwortung durch das Bezirksamt erfolgt im Sinne von §§ 32, 33 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I);
- Trennung von mündlicher und schriftlicher Fragestellung;
- Veröffentlichung der mündlichen und schriftlichen Einwohnerfragen sowie der schriftlichen Beantwortungen;
- Zulässigkeit der Vertretung der Fragesteller/innen, Beschränkung auf höchstens jeweils zwei Vertretungen;
- Zulässigkeit der Zusammenfassung von schriftlichen Beantwortungen;
- Prüfung der Beschränkung auf zwei bis drei Unterfragen in einer Einwohnerfrage;
- Beschränkung der Fragestellung auf die beiden Bezirksorgane (Bezirksamt und BVV bzw. Fraktionen); Unzulässigkeit einer Frage an einzelne Mitglieder.
Es besteht Einvernehmen, zur nächsten Sitzung (vor der sitzungsfreien Sommerpause) entsprechende Vorlagen zu § 47 GO einzubringen.
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