Auszug - Planungsstand Spreestadt  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, gibt einen kurzen Abriss über die Geschichte des Geländes, das früher unter Bauherren als völlig uninteressant galt, mittlerweile aber dem allgemeinen Trend zur Entwicklung von Freiflächen folge

Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, gibt einen kurzen Abriss über die Geschichte des Geländes, das früher unter Bauherren als völlig uninteressant galt, mittlerweile aber dem allgemeinen Trend zur Entwicklung von Freiflächen folge. Im Focus der Entwicklung um die Gutenbergstraße stehen heute die Planungen für die nördlich davon gelegenen Grundstücke. Gegenüber der alten Planung werde mittlerweile die GFZ fast aller Bereiche reduziert. Daneben werden die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten präsentiert.

Das Wort erhält zuerst Herr Köhler von Hemprich Tophof Architekten, die das westlich gelegene Grundstück der IVG Immobilien AG betreuen. Hier sei zunächst der Schluss der Blockrandbebauung vorgesehen, die Höhenentwicklung orientiere sich an der südlichen Bestandsbebauung. Aufgrund des angrenzenden Betriebsgeländes der Beiersdorf AG komme eine Wohnnutzung in diesem Block nicht in Frage, dafür würden spreeseitig fünf Wohnblöcke errichtet. Frau Wieland greift die zu Tagesordnungspunkt fünf geführte Diskussion auf und hinterfragt die Planungen in Bezug auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Investorenseitig werde zwar die Schaffung von Mietwohnungen geplant, aber auch ein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten errichteter Bau könne sich nicht zu einem Mietpreis von sechs Euro pro Quadratmeter tragen. Als Vertreter für das sogenannte CADE-Grundstück in der Mitte des Areals haben Herr Krämer und Herr Louvieaux von Architekten PSP ebenfalls einen Büro-Gewerbe-Wohnmix konzipiert, der sich in vier individuell gestalteten und sich um einen zum Wasser hin öffnenden Innenhof angeordneten Baukörpern ausdrückt. Für das östliche Grundstück stellt Herr Mattmüller von AHM Architekten und Herr Kröber vom Eigentümer, der ANH Hausbesitz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, ihre Vorstellung von der unter dem Motto ReUseTHEBOX geplanten Entkernung des Bestandsgebäudes mit dem Ziel der Schaffung eines Bürogebäudes vor. Die von Frau Centgraf für vorstellbar gehaltene Begrünung der Fassade sei nicht geplant. Zusätzlich werden drei weitere Gebäude auf dem Grundstück angeordnet, die sich an der Höhenentwicklung der Gutenbergstraße orientierten.

Für das Verkehrsgutachten waren die eingangs erwähnten höheren Dichten zu Grunde gelegt worden, zusätzlich wurden noch mit Einzelhandel kalkuliert, so Herr Latour. Im Ergebnis lässt sich dazu feststellen, dass die Leistungsfähigkeit der umgeben Straßen gegeben ist.

Dr. Ohms von der Kanzlei Ohms Rechtsanwälte stellt die Ergebnisse der Schall- und Hedonikanalysen vor und erläutert vorab kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Planung um die Gutenbergstraße mache eine Abstimmung zwischen den Bedingungen für Gewerbe und Wohnen erforderlich. In dieser Gemengelage der gegenseitigen Rücksichtnahme böten die entwickelten technischen Verfahren eine Orientierungshilfe, die Ergebnisse und ihre Auswirkungen müssten vom Verfahrensträger abgewogen werden. In Zusammenarbeit mit der Beiersdorf AG und dem Umweltamt konnte bereits die Lüftung des Betriebes umgestellt werden, auch die Blockrandbebauung schaffe an dieser Stelle eine Wohnen ermöglichende Abschirmung. Die in den Messergebnissen dargestellte Emission der Druckerei sei durch die Einstellung des Druckbetriebes hinfällig. Die Grenzwerte für Verkehrslärm würden beachtet. Ein für Berlin neues Gebiet sei die Prüfung von Geruchsbeeinträchtigungen, die mittlerweile ebenfalls durch standardisierte Verfahren gerichtsverwertbar beurteilt werden können. Dabei gehe es nur um die Lästigkeit von Gerüchen, nicht aber um eine Schädigung der Gesundheit. Maßstab des Verfahrens sei die Anzahl der Geruchsstunden pro Jahr, die durch ausgesuchte Probanden vor Ort ermittelt würden. Zwar überstiegen hier die festgestellten Geruchsstunden das für Wohngebiete zulässige Maß, da aber die verursachende Schampooabfüllung bei der Beiersdorf AG insgesamt als angenehm bewertete Gerüche verursache, sei mittels Gewichtung der Einzelfaktoren ein akzeptables Ergebnis festgestellt worden.

Die rechtliche Würdigung des Hedonikgutachtens obliege dem Umweltamt, dessen Stellungnahme dazu dann in das Abwägungsverfahren einfließe, so Herr Schulte. Die Übersichten zu den Planungsgrundlagen werden verteilt, die vorgestellten Entwürfe folgen dann per E-Mail. Auch Herr Dr. Heise bedankt sich bei den Gästen für die ausführliche Darstellung und weist auf die in den nächsten Sitzungen fortzuführende Behandlung des Themas hin.


 

 
 

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