Haushaltsrede am 15.08.2013 zur Einbringung des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015, 1. Lesung

Bezirksbürgermeister Reinahrad Naumann in der BVV

Sehr geehrte Frau Vorsteherin!
Sehr geehrte Bezirksverordnete!
Verehrte Bürgerinnen und Bürger!
Werte Gäste!

Mit dem Entwurf zur Feinverteilung des Bezirksdoppelhaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014/2015 in der vom Bezirksamt mit Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 145 am 30. Juli 2013 beschlossenen Fassung liegt Ihnen nun die Drucksache Nr. 0665/4 mit ihrer umfangreichen Anlage vor. Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf berücksichtigt und beinhaltet die Vorgaben des Senats und der Senatsverwaltung für Finanzen, aber auch sich bereits landespolitisch abzeichnende Veränderungen etwa im Bereich der kameralen Leitlinien. Ungeachtet nicht vollständig klarer Ausgangszahlen ist jedoch auch dieser Haushaltsplanentwurf die Grundlage der zukünftigen Wirtschaftsführung und stellt Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung vor die Aufgabe, innerhalb der gegebenen Möglichkeiten den kommunalpolitischen Auftrag der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Zu meinem Bedauern muss ich aber auch dieses Mal zunächst vorausschicken, dass die Rahmenbedingungen des Bezirks sich erneut verschärft haben und im Grunde jede finanzielle Flexibilität und bezirksindividuelle Schwerpunktsetzung verhindern. Das liegt natürlich zu allererst an zu erfüllenden Vorgaben des Stabilitätsrates, die das Land Berlin zur Vermeidung einer Haushaltsnotlage zur Handlungsmaxime erhoben hat. Darüber hinaus setzte sich das generelle Bestreben, Einsparungen im Landeshaushalt zu erzielen, fort. Nur im geringen Umfang ist bei der Ermittlung des sogenannten Bezirksplafonds auf die im Vorfeld formulierten Finanzierungserfordernisse zugunsten der Bezirke eingegangen worden. Tatsächlich wurden die von den Bezirken insgesamt erzielten Überschüsse des Haushaltsjahres 2012 (insgesamt rd. 57,4 Mio. €, für Charlottenburg-Wilmersdorf rd. 2,3 Mio. €) in die Veranschlagungsvorgaben einbezogen. Mit entsprechend öffentlichkeitswirksamer Präsentation wurde dies auch vom Finanzsenator in Richtung der politischen Landesebene kommuniziert, um damit den Eindruck zu vermitteln, dass die in diesem Jahr tatsächlich gewährte zusätzlich Unterstützung von 50 Mio. € in den Bezirken gar nicht gebraucht worden sei. Allerdings war dieses Ergebnis vielmehr der das gesamte erste Halbjahr 2012 währenden vorläufigen Haushaltswirtschaft nach Art. 89 VvB und der praktisch bis zum Jahresende andauernden Beschränkungen in der Personalwirtschaft geschuldet. Für Charlottenburg-Wilmersdorf ergab sich bei genauerem Hinsehen gar das Bild, dass ohne die zusätzliche Mehreinnahme (der bezirkliche Anteil lag bei 4,3 Mio. €) ein negativer Jahresabschluss herausgekommen wäre, trotz der oben genannten Ausgangssituation in der Haushaltswirtschaft. Der Entwurf des Bezirks folgt der Notwendigkeit eines in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalts. Bezirkliche Rücklagen zur Milderung der Gesamtsituation stehen bereits seit Jahren nicht mehr zur Verfügung. Dies berücksichtigend ergeben sich folgende Eckpunkte des Bezirksdoppelhaushaltsplanes 2014/2015: Das Haushaltsvolumen des Doppelhaltes beläuft sich für
  • 2014 auf 627.960.300 € ~ 90,6 % und für
  • 2015 auf 633.441.000 € ~ 91,5 %.
    Davon sind im Haushaltsjahr 2014 rd. 569 Mio. € und im Haushaltsjahr 2015 rd. 579 Mio. € durch Leitlinien, u.a. bei
  • den Lehr- und Lernmitteln (rd. 3 Mio. €),
  • der Hoch- und Tiefbauunterhaltung (rd. 16 Mio. €),
  • den Transferausgaben (insgesamt rd. 436 Mio. € in 2014 und rd. 446 Mio. € in 2015)
    oder durch vergleichbare Ansatzbildungen wie etwa für
  • das Personal (rd. 90 Mio. € in beiden Jahren),
  • die Grundstücksbewirtschaftung (rd. 18 Mio. € für beide Jahre) oder
  • die baulichen Investitionen (rd. 6 Mio. € in beiden Jahren)
    fix.
    Aus den verbleibenden Mitteln müssen alle übrigen Ausgaben geleistet werden, unter anderem auch alternativlose Dinge wie die Beköstigung im Schulbereich, die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur in den Dienstgebäuden (gerade im Zuge der Aufgabe des Bürodienstgebäudes Rathaus Wilmersdorf) oder die Unterhaltung der Grünflächen.
    Da ein Bezirkshaushalt neben der Zuweisung auch andere, eigene Einnahmen enthalten kann, hat das Bezirksamt intensive Überlegungen zu diesem Punkt angestellt. Allerdings musste festgestellt werden, dass die realisierbaren Einnahmen bereits weitgehend im Eckwertebeschluss des Bezirksamts enthalten waren und die Einnahmevorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen mittlerweile ein Volumen erreicht haben, das die Veranschlagung darüber hinaus gehender Beträge unmöglich macht.
    Daher wurde zunächst grundsätzlich, analog des Gedankens des Artikels 89 der Verfassung von Berlin, nur das in einen Ansatz gebracht,
  • was zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist,
  • was zum Erhalt bestehender Einrichtungen oder der Weiterführung begonnener Bauvorhaben dient oder
  • die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Verwaltung sichert.
    Einnahmeseitig bestehen Risiken im Bereich der Grundstücksverkaufserlöse und der Gewinnerwartung aus der Parkraumbewirtschaftung, die nicht allein durch eigene Managementmaßnahmen zu erreichen sind.
    Jenseits aller Anstrengungen gerade auch im Bereich der Transferausgaben bleiben nicht unerhebliche Risiken bestehen. Daher sind auch im Rahmen der kommenden Haushaltswirtschaft engste Maßstäbe bei der Führung der Geschäfte erforderlich, um fortgesetzt erfolgreich zu verhindern, dass Charlottenburg-Wilmersdorf infolge eines negativen Jahresabschlusses als sogenannter „Konsolidierungsbezirk“ unter besondere Aufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen gerät, wie dies bei 4 Bezirken (1/3) der Fall ist.
    Ich appelliere mit allem Nachdruck an Sie, trotz der dargestellten Probleme und Risiken den Ihnen vom Bezirksamt vorgelegten Haushaltsplanentwurf sachbezogen zu erörtern und ihn, selbstverständlich unter Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlicher Veränderungen im Zuge Ihrer Beratungen am 20. September zu beschließen. Eine von der Senatsverwaltung für Finanzen gesteuerte Haushaltswirtschaft 2014 bei Nichtvorliegen eines Haushaltsbeschlusses ist unbedingt zu vermeiden! Ein Haushaltsplan, der der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen standhält und die Zustimmung des Abgeordnetenhauses findet, muss unser gemeinsames Ziel sein. In diesem Sinne wünsche ich uns konstruktive Haushaltsberatungen.
    Abschließend bedanke ich mich bereits jetzt bei all denen, die am Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 mitgewirkt haben, für ihren Einsatz.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.