Wie Charlottenburg-Wilmersdorf die Gastronomie in der kalten Jahreszeit unterstützt

Outdoor Gas-Heizung

Gasbetriebene Heizpilze bleiben in Innenbereichen verboten, sollen auch im Freien nur sparsam eingesetzt werden

Pressemitteilung vom 24.09.2020

Hinter der Gastronomie in Berlin und damit auch in Charlottenburg-Wilmersdorf liegt eine harte Zeit – während des Lockdowns und danach. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt deshalb die Bemühungen der Gastronom*innen, ihren Gästen auch in der kalten Jahreszeit einen Besuch unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

Arne Herz, Bezirksstadtrat für Ordnungsangelegenheiten:

bq. Wir sind froh, dass auf meine Initiative hin, der Senat im Mai die Sondernutzungsgebühren für die Außenflächen der Gastronomie erlassen hat. Bereits Ende August ist die bezirkliche Linie mit dem Vizepräsidenten und dem Hauptgeschäftsführer der Dehoga in einem persönlichen Gespräch erarbeitet und vereinbart worden. Ich setze mich gemeinsam mit dem Dehoga dafür ein, dass es eine möglichst Berlin-weite Regelung gibt.

Für die etwa 2500 gastronomischen Betriebe in Charlottenburg-Wilmersdorf soll in den kommenden Monaten folgendes gelten:

  • Es wird die Errichtung von Einhausungen oder Überdachung innerhalb der für die Außenbewirtschaftung genehmigten Fläche (Oberstreifen) und befristet bis 31. März 2021 geduldet.
  • Gasbetriebene Wärmequellen wie Heizpilze sind unter den überdachten Sonderflächen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Offenes Feuer generell nicht. Es wird auf entsprechende Merkblätter des LaGetSi verwiesen.

Arne Herz:

bq. Nur außerhalb der überdachten Bereiche im Oberstreifen dürfen gasbetriebene Wärmequellen aufgestellt werden. Ich appelliere aber ausdrücklich an die Gastronom*innen, klimaschutzfreundliche Geräte zu benutzen und verantwortungsvoll mit den Geräten umzugehen.

Im Auftrag,
Brühl