Freie Wahlen - Erinnerungsarbeit wichtiger denn je

Pressemitteilung vom 04.05.2020

Der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello erinnert zum 30. Jahrestag an die Bedeutung der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR.

Am 6. Mai 1990 fanden die ersten freien Kommunalwahlen in der DDR statt. Auch auf regionaler Ebene wurden die alten SED-Eliten nun endlich entmachtet. Oftmals übernahmen Menschen die Verantwortung, die vorher keine politische Erfahrung sammeln konnten. 30 Jahre danach gelten diese Kommunalwahlen zusammen mit der vorangegangenen Volkskammerwahl als Musterbeispiel für die Überwindung von Diktatur und für demokratischen Aufbruch. „Wir müssen immer wieder daran erinnern, dass Meinungsfreiheit und freie Wahlen keineswegs selbstverständlich sind.“, so Tom Sello. Erinnerungsarbeit dürfe nie aufhören. „Denn Politikverdruss und das Wiederaufleben antidemokratischen Gedankenguts gefährden die freiheitliche Demokratie und selbstbestimmtes Leben.“

Hintergrund:
Bei den Scheinwahlen am 7. Mai 1989 hatten couragierte DDR-Bürgerinnen und -Bürger die Stimmenauszählung beobachtet, konnten so Wahlfälschungen nachweisen und diese öffentlich machen. Ein knappes Jahr später war das Ende der kommunistischen Herrschaft besiegelt. Im Frühjahr 1990 ermöglichte ein neues Wahlgesetz die ersten freien Wahlen in der DDR. Gewinner der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von Ost-Berlin am 6. Mai 1990 war die SPD mit 34 %, allerdings knapp gefolgt von der PDS, der Nachfolgepartei der SED, mit 30 % der Wählerstimmen.