Corona-Virus

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Persönliche Beratung wieder möglich

Das Team des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten führt wieder Beratungen in den Geschäftsräumen durch. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Telefonische Beratungstermine bleiben weiterhin möglich.

Hygiene

In den Räumen des BAB besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Hausrecht).

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen in den Räumen des BAB besteht durchgängig die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Hausrecht). Wir verweisen darüber hinaus auf Paragraf 6 der aktuellen Corona-Regelungen des Landes Berlin (Pflicht zur Absonderung im Falle eines positiven Corona-Tests).

Stand: 1. April 2022