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Marie Munk (1885–1978)
Marie Munk war die erste promovierte Juristin Preußens, die erste in Berlin zugelassene Rechtsanwältin und die erste Richterin Deutschlands und eine der bedeutendsten Familienrechtlerinnen der Weimarer Republik. Sie war Mitbegründerin des Deutschen Juristinnenvereins und Präsidentin der Deutschen Vereinigung berufstätiger Frauen. 1933 aus dem Justizdienst entlassen, emigrierte sie 1936 in die USA, wo sie nach erneutem Examen als Juristin arbeitete und lehrte.
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