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Anita Eisner (1900–1950)
Die erfolgreiche junge Berliner Anwältin Anita Eisner erhielt 1933 als Jüdin Berufsverbot. Ihr Antrag auf erneute Zulassung hatte keine Chance, da sie als Frau die Ausnahmebedingung „Frontkämpfer“ oder „Altanwalt“ nicht erfüllen konnte. Sie verwaltete nun verbliebenes Eigentum jüdischer Emigranten, was ständige Vorladungen bei der Gestapo bedeutete. Ab 1943 in Dresden versteckt, erhielt sie 1947 von den Alliierten erneut die Anwaltszulassung für Berlin.
Berlinbezug
- Wirkungsstätte
Landgericht
Turmstraße 91
10559 Berlin