Frauenprojekt

Menschliche Silhouetten in den Farben des Regenbogens

Straffälligkeit, Verurteilung und Inhaftierung haben unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen auf Menschen verschiedener Geschlechter. Aus diesem Grund beraten die Mitarbeiterinnen des Frauenprojektes seit 1992 Klientinnen der Gerichts- und Bewährungshilfe mit einem frauenspezifischen Beratungsansatz.
Hierbei wird an den besonderen Bedarfslagen der Frauen orientiert beraten.
Wir betreuen Frauen in allen Aufgabenfeldern der Gerichts- und Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsicht. Unser Ziel ist es Ihnen dabei zu helfen, ein eigenverantwortliches und zufriedenstellendes Leben ohne Straftaten zu führen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Berichterstattung vor einer Ladung zum Strafantritt, die von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird. Über den Kontakt zu den betroffenen Frauen werden diese, beispielsweise zu den Möglichkeiten der Tilgung einer Geldstrafe umfassend beraten um eine Inhaftierung erfolgreich zu vermeiden.

Sie werden auch zu nachfolgenden Themenfeldern beraten:

  • Strafbefehl erhalten – was kann ich tun?
  • Kein Geld, um eine Geldstrafe zu zahlen – wie können Ratenanträge oder Anträge auf Tilgung durch freie Arbeit formuliert werden?
  • Ladung zum Haftantritt erhalten – wie ist die Haft noch zu vermeiden?
  • Haftbefehl wegen einer Geldstrafe oder Geldbuße – auch diese Situation ist noch zu lösen!
  • Beratung im Vorfeld des Haftantritts – vorbereitet zu sein ist immer besser!
  • Vermittlung zu anderen Beratungsstellen bei Bedarf, vor allem wenn die gesamte Lebenssituation schwierig ist.

An unserem Standort in Berlin-Wedding bieten wir Sprechstunden ohne Termin oder Voranmeldung an:

Montag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 14:00 Uhr