Erlaubnisverfahren nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung

Tankstelle

Durch Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat sich das Erlaubnisverfahren für Dampfkesselanlagen, Füllanlagen und Anlagen für leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten, das bisher in der Dampfkesselverordnung, der Druckbehälterverordnung und der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten geregelt war, geändert. Verschiedene Bundesländer haben hierzu Handlungshilfen mit Erläuterungen und Arbeitshinweisen entwickelt, die sowohl für die Erlaubnisbehörden als auch für Antragsteller und zugelassene Überwachungsstellen nützliche Arbeitshilfen für das Erlaubnisverfahren darstellen.

Das LAGetSi hat für Berlin ebenfalls eine solche Handlungshilfe erstellt. Hierbei wurde auf eine Ausarbeitung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen – selbstverständlich mit deren Zustimmung – und an die Berliner Gegebenheiten angepasst.

Die Handlungshilfe finden Sie als Pdf-Datei im Servicebereich oder hier …

  • Handlungshilfe für das Erlaubnisverfahren nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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    Dokument: © LAGetSi