Anmeldung eines Sterbefalls

Persönliche Vorsprachen sind zurzeit nicht möglich. Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 030 115.

Der Trauerfall in der Familie

Neben der Trauer beim Verlust eines Menschen werden viele Fragen aufgeworfen, die Art der Bestattung, Kosten, Ab- und Ummeldungen, Erhalt der Sterbeurkunde, Nachlass des Verstorbenen. Wir wollen Ihnen einen kleinen Wegweiser aufzeigen, um Ihnen die Erledigung dieser wichtigen Dinge etwas leichter zu machen.

Im Sterberegister werden sämtliche Sterbefälle beurkundet, die im Bezirk Berlin-Spandau eingetreten sind. Außerdem werden hier die Kriegssterbefälle aller Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht beurkundet, die ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Berlin-Spandau hatten. Sterbefälle müssen innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Seit dem 01.01.2009 werden auch Sterbefälle im Ausland beurkundet, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnort in Berlin-Spandau hatte.

Ein Mensch ist gestorben, was ist zu tun?

• Falls Sie den Tod eines nahen Angehörigen zu bedauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wenden, das dann alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt.

• Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

• Der Sterbefall ist zu Hause eingetreten, benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt der Feuerwehr; Notruf 112. Der zuständige Arzt wird alles Notwendige veranlassen und Sie über weitere Schritte unterrichten.

Was wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt?

Neben dem vom Arzt ausgestellten
• Leichenschauschein und
• gegebenenfalls der erweiterten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes werden benötigt:

• der gültige Personalausweis/Reisepass im Original
• die Sterbefallanzeige der Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignete, ansonsten die Anzeige des Bestatters
• für Ledige die Geburtsurkunde im Original,
• bei Verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebenden zusätzlich die letzte Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung im Original.
• bei aufgelöster Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft zusätzlich der Nachweis der Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde des vorangegangenen Ehegatten oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, Beschluss über Todeserklärung) im Original

• Ausländische Dokumente sind in internationaler Ausfertigung oder im Original mit Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer vorzulegen.

• Zusätzlich in dem jeweiligen Fall auch der Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) und Nachweise über Namensänderungen oder Namensangleichungen

• Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei auftretenden Fachfragen ebenfalls zur Verfügung.

• Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind, bis auf die Sterbeurkunde für Rentenzwecke, gebührenpflichtig. Mit der Sterbeurkunde können Sie alle erforderlichen Ab- und Ummeldungen veranlassen. Wurde ein Testament hinterlassen oder wollen Sie einen Erbschein beantragen, wenden Sie sich bitte an das für den Wohnsitz des/der Verstorbenen zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht).