Bezirksamtsbeschluss 55/21 N

a. Das Bezirksamt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8-57B für die Grundstücke Heideläuferweg 1, Johannisthaler Chaussee 421/429, Wildmeisterdamm 285/293 und Hasenhegerweg 32/48 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow einzustellen.
Der Beschluss des Bezirksamts vom 31. Mai 2011 (BA-Vorlage Nr. 100/11, ABl. S. 1366) ist damit gegenstandslos.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-57 B bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 15. Mai 2011.
b. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.